Wolfgang Pav
Willkommen auf der homepage von Wolfgang Pav.



​* 1943, Wien. Mag. et Dr. phil (Geschichte). Historiker, freier Journalist in Wien, Vortragstätigkeit.
Sie können hier - vorwiegend historische - Texte von wissenschaftlichen Arbeiten und Vorträgen aufrufen.





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Zur Zeit verfügbar:

Dissertation über Oesterreichs Statthalter in Dalmatien 1906-1911, Nikolaus Nardelli.

Diplomarbeit über die dalmatinischen Abgeordneten im Wiener Reichsrat 1907-1911.

Vortrag über die Katholische Kirche in Oesterreich und ihr Erscheinungsbild in der Oeffentlichkeit Ende des 20.Jahrhunderts.

Eroeffnungsvortrag "Auf neuen Bahnen" beim internationalen Brahms - Musikfest 2007 in Muerzzuschlag.

Der "Roemermonat" als Geld/Leistungseinheit am Beginn der Neuzeit im Heiligen Roemischen Reich.

Der Dalmatien/Kroatienbezug in den Schriften von Paula von Preradovic und Hermann Bahr

Die Kolonen (Kleinbauern) von Split um 1910.

Die nationalsozialistische Jugenderziehung (Forschungsseminar 2007)

Zur Geschichte der NS-Konzentrationslager (Buch-Analyse)

Briefe aus Dachau (13 Originalbriefe aus dem Konzentrationslager)

Das Traditionsverstaendnis in der DDR (Referat)

Der fruehneuzeitliche Amerika-Handel (Referat)

Politische Kriminalitaet im spaeten Zarenreich (Referat)

Maennlichkeitskonstruktionen in der FPOe  -  Freiheitlichen Partei Oesterreichs (Buchanalyse 2005)

Dalmatien 1918 bis 1945 (Vortrag 2008)

Oesterreich und Kroatien: Lernen aus der Geschichte? (Vortrag 2012) 

 Lebenserinnerungen - Damit es nicht vergessen wird - ​Lacy Milkovics

 Wolfgang Fözö

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  • Lebenserinnerungen - Damit es nicht vergessen wird Lacy Milkovics
  • Damit es nicht vergessen wird - Wolfgang Fözö
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  • Politische Kriminalitaet im Zarenreich
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Politische Kriminalität im späten Zarenreich
Vortrag 2005

“Eine russische Monarchie, die mit der Revolution keinen ehrenhaften
Frieden zustande bringt und sie mit reaktionären Maßnahmen bekämpft, wird weder
eine zweite Revolution noch einen zweiten Krieg wie den Russisch-japanischen
überleben”. (Daly 1998: 182)


Dieser  “prophetische” Ausspruch des damaligen Marxisten und späteren Liberalen
Petr Struve am 15. Dezember 1905 -also vor genau 100 Jahren  - trifft den Kernbereich
der politischen Kriminalität im späten Zarenreich: ein autokratisches System verweigert
seinen Bürgern Freiheit und Beteiligung an der Macht, einige von ihnen versuchen mit
kriminellen Mitteln diese Beteiligung zu erreichen bzw. das System  zu zerschlagen, die
Bürokratie des  Zaren antwortet mit  Repression,  die auch gewaltlose Oppositionelle
trifft und etabliert einen  Polizeistaat.



Zu Beginn drei Thesen

 
1)Die politische Kriminalität im späten Zarenreich war vor allem durch drei spektakuläre
Terrorwellen gekennzeichnet, kann jedoch angesichts der Größe des Landes und der
Einwohnerzahl als nicht wirklich groß bezeichnet werden.


2)Das unmittelbare Ziel der politisch Kriminellen - mit Terrorattentaten das Ansehen des
Staates zu destabilisieren und damit eine gewaltsame Revolution (nicht zuletzt der Bauern)
zu entfachen - wurde nicht  erreicht.


3)Die Obrigkeit hat ihr unmittelbares Ziel, mit einer Ausweitung der
Disziplinierungsmaßnahmen die  politische Kriminalität  von  vornherein zu verhindern bzw.
diese zumindest einzudämmen, ebenfalls nicht  erreicht. Die Ausweitung hat ihrerseits
weitere „politisch Kriminelle“ – jedenfalls in den Augen der Polizeibürokratie– erst „erzeugt“
und zugleich viele Bürger für revolutionäre Anliegen überhaupt erst empfänglich gemacht.



Z e i t h o r i z o n t


Der  Zeitraum betrifft die letzten 10 Regierungsjahre von Zar Nikolaus I,
sowie die Regierungen von Alexander II. (1855-1881), Alexander III. (1881-1894)
sowie Nikolaus II. (bis 1917).

 
In diese Zeit  fallen einige für die Behandlung der politischen Kriminalität wichtige
Politische Entscheidungen: 1845 wurde das erste Strafgesetzbuch veröffentlicht,
1861 die Leibeigenschaft abgeschafft und 1864 wurden mit einer Justizreform
rechtsstaatliche Prinzipien eingeführt. 
 

Diese wurden jedoch ab 1878 - nicht zuletzt als  Reaktion auf die ersten Attentate -
durch Erlässe und “Zirkulare”(die teilweise der Öffentlichkeit gar nicht bekannt wurden)
systematisch ausgehöhlt. Eckpunkt  war das Sicherheitsgesetz 1881, das sowohl der
Bürokratie als auch in vielen Teilbereichen der Polizei weit reichende Vollmachten
einräumte. In der Folge wurden dann politische Verbrechen bis 1902 nicht mehr durch
ordentliche Gerichte behandelt, sondern durch die Administration und durch
Militärgerichte (Zuckerman  1996: 15).


Die schließlich im  Revolutionsjahr 1905 erreichten politischen Zugeständnisse sind
jedoch durch die  Fundamentalgesetze von Nikolaus II. 1906 -die ihm autokratische
Befugnisse vorbehielten – wieder verwässert worden. Allerdings kann man aber diesem
Zeitpunkt in Russland von Redefreiheit, Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit
sprechen.

 
Was die politische  Kriminalität betrifft, ist eine erste Terrorwelle (getragen von der
Gruppe Narodnaja Volja -Volkswille) in der Zeit von 1877 bis 1881 festzumachen (der
Höhepunkt wurde mit der Ermordung von  Zar Alexander II. im März 1881 erreicht).
Nach deren Zerschlagung ist eine  weitere Welle politischer Kriminalität erst wieder
um die Jahrhundertwende  festzustellen (durch die Kampfgruppe der“Sozialrevolutionäre”). 
Nach deren Zerschlagung 1903 sind zahlreiche Splittergruppen von 1905 bis 1907
nochmals für Mordserien verantwortlich. Diesen Morden ist vor allem eine große
Anzahl von  mittleren und auch kleineren Beamten zum Opfer gefallen.



Politische Kriminalität im europäischen Kontext

 
Unter politische Kriminalität fallen folgende Kategorien: Verrat, Kampf gegen die politische
Autorität und Legitimität, Behinderung offizieller Funktionen, etwa der
Beziehungen zum Ausland, Geldprägung und das Aufstellen bewaffneter
Truppen.  Alle diese Kategorien sind sowohl im zaristischen, als auch im europäischen
Begriff politischer Kriminalität enthalten. (Ingraham, zit. in Zuckerman 1996: 7).


In Westeuropa kommt dazu noch die Kategorie: gewaltsame Beseitigung eines Systems
von allgemein anerkannten „traditional political rights enjoyed by the people“
(Zuckermann 1996: 7). Dies – so Zuckerman – fehlte in Russland und schaffte damit
einen signifikanten Unterschied  zum Westen.


Vor allem zwei  Kapitel im Strafgesetzbuch von 1845 erweisen sich als
Urquell all jener Gummiparagraphen, die der russischen Polizei...jede
Möglichkeit gaben, sämtliche Manifestationen politischen „Abweichlertums“ völlig
legal zu unterdrücken. (Pipes 1977: 300)

 
In diesen Kapiteln werden Verbrechen gegen die Regierung, sowie Verbrechen und
Vergehen gegen die Verwaltung behandelt. Schon Versuche, das herrschende
Regierungssystem zu ändern oder andere dazu zu überreden oder Gedanken zu verbreiten,
die Zweifel an der  Herrschaftsgewalt des Souveräns wecken könnten, werden unter
strenge Strafe gestellt. Das heißt, nicht nur die Tat, sondern schon der Vorsatz können
bestraft werden. Eine politische „Generalklausel“, die so breit und zugleich unpräzise
gefasst war, dass zumindest bis 1906 auf dieser Basis jeder für Verbrechen wie
„Schwächung“, „Erwecken von Zweifel“ oder„Mangel an Respekt“ vor der bestehenden
Autorität ins Gefängnis gebracht werden konnte. (Pipes 1977:  300).


Dazu kommt noch,  dass nicht nur Aktionen gegen die Unverletzlichkeit des Zaren, der
Zarin und des Thronfolgers – natürlich – als politische Verbrechen galten, sondern bereits
ein ungebührlicher Umgang mit Bildern oder Statuen des Herrschers.


Angesichts dieser breiten Palette an Möglichkeiten, im zaristischen Russland politische
Kriminaltaten zu begehen, scheint es mir angebracht, eine Unterscheidung zu
treffen in „politische Kriminalität“ und „schwere politische Kriminalität“, also
Verbrechen gegen Eigentum, Leib und Leben“ (auch wenn diese manchmal weniger
streng oder gar nicht bestraft wurden – so ist etwa Vera Zasulich für ihren
Anschlag auf den St. Petersburger Bürgermeister Trepov   im Jahr 1878 trotz eines
Geständnisses freigesprochen  worden  und konnte ins Ausland ausreisen). (Daly : 23)

 
Diese Unterscheidung leite ich – mit reziprokem Vorzeichen – aus der russischen
Tradition der Beamtenbestechung ab (Pipes 1977: 290): Danach konnte sich ein
Beamter „sündhafte Einkünfte“ verschaffen, etwa durch  Veruntreuung von Staatsgeldern
oder durch Fälschungen. Sündhaft waren  also Einkünfte auf Kosten der Krone, des
Staates (der dagegen auch mit voller Härte einschritt).


Die andere Kategorie waren “unschuldige Einkünfte“ auf Kosten der Gesellschaft. War der
Geschädigte ein einfacher Bürger, schritten Regierungsinspektoren nur selten ein.


In diesem Sinn  möchte ich politische Kriminalität nach dem verursachten, unmittelbaren
Schaden einteilen: weder durch das bloße Lesen eines oppositionellen Textes noch durch
das Äußern von Kritik am herrschenden System wurde unmittelbar jemand geschädigt
 -  und schon gar nicht durch ein nicht ehrfurchtsvolles Verhalten vor einem Zarenbild. 
 

Mittelbar geschädigt konnte sich nur die Staatsbürokratie fühlen. Einerseits in Form von
wachsender Angst, dass diese Art der politischen Kriminalität auf Dauer zu einer
Destabilisierung des etablierten Machtapparates oder sogar seiner Entfernung
führen könnte und andererseits in der von der Bürokratie gesehenen
Notwendigkeit, die Nicht-Beachtung der von ihr eingeführten
Disziplinierungsmaßnahmen mit weiteren, rigoroseren Disziplinierungsmaßnahmen zu
sanktionieren und ihre Einhaltung zu erzwingen.

 
So reizvoll es nun  wäre, diese Art der politischen Kriminalität, die also niemanden
schädigt außer das repressive System selbst in seiner vermeintlich notwendigen
Selbstbehauptung, in Umkehrung der „Bestechungs-Tradition“ als„unschuldige“ zu
bezeichnen, so ist selbstverständlich der kritische Einwand zu beachten, dass in
dieser Zeit natürlich Zarenbeleidigung allgemein als schweres Verbrechen
angesehen wurde.



Politische Kriminalität im Zarenreich


Da politische  Betätigung praktisch eine Domäne der Regierung war, galten politische
Zusammenkünfte oppositioneller Art als konspirative Treffen. Friedliche Opposition,
gewaltloser Streik,  Druck und Verbreitung regimekritischer Zeitungen und Bücher oder
auch der gewaltfreie Versuch von Studenten, 1874 mit der Bewegung „Ins Volk“ die
Landbevölkerung politisch aufzuklären, firmierte unter politischer Kriminalität. 1600
Studenten waren wegen „Mitgliedschaft in einer Geheimgesellschaft“ bis zu drei Jahre
in Haft. (Daly: 22). 
 

Vereinsleben oder auch Studentenverbindungen waren verboten, Lehrer, Schulen und
Bücher wurden auf „Attacken“ gegen Staat und Familie überwacht. Der Polizeiwillkür war
Tür und Tor geöffnet: schon der bloße Verdacht konnte ausreichen, um verhaftet zu
werden.


Dazu kam, dass “politische Delikte“ zunehmend der Gerichtsbarkeit entzogen und der
Administration (Justiz- und Innenministerium) übertragen wurden. So wurden von
1881 bis 1894 noch 369 „Staatsverbrechen“ vor ordentlichen Gerichten verhandelt,
von 1894 bis 1901 kein einziges mehr (Daly: 36)



Eine von der Bürokratie gerne angewendete Strafe war das administrative Exil
(„Vysylka“). Insgesamt wurden von den Beamten zwischen 1881 und 1904
11.879 Menschen ins  Exil geschickt. 37 % davon wegen „ungebührlichen Verhaltens“,
20 % wegen  „sozialen Ungehorsams“ (inklusive Fabriksunruhen), und 33 % wegen
„politischer Unzuverlässigkeit“. (Daly: 35)



Es war also durchaus leicht „politischer Krimineller“ zu werden (schuldhaft aber auch
„unschuldig“). Dennoch ist darauf zu verweisen, dass im Jahr 1898 von den rund
300.000 Menschen in sibirischer Verbannung nur knapp ein Prozent aus politischen
Gründen im Exil war. Diese Zahl stieg um die Jahrhundertwende allerdings
deutlich an: 1901 gab es mehr als 41.000 aus politischen Gründen Verbannte.
(Pipes  1977: 318).



Schwere politische Kriminalität


Diese ist nach der obigen Unterscheidung wohl zweifelsfrei als „sündhafte“zu
klassifizieren:  Schädigung von Eigentum, Leib und Leben.


1869 haben Mikhail Bakunin und Sergei Nechaev  ihren „Revolutionären Kathechismus“
veröffentlicht. Mit Bakunin wurde der Anarchismus zu einer international organisierten
„sozialrevolutionären Bewegung“.


In der Folge  gründet Nechaev eine revolutionäre Gruppe und predigt die
 „gänzliche Zerstörung der etablierten sozialen und politischen
Ordnung und die physische  Vernichtung von Offiziellen des Staates. Geheimpolizisten
sollten dabei auf die grausamste Weise getötet werden“ (Daly:  21).

 
1871 werden von 152  Nechaev-Konspirateuren 87 schuldig gesprochen, und zwar von
einem ordentlichen Gericht erstmals nach den neuen Rechtsvorschriften. Dass die
Anarchisten vom Gericht milde behandelt wurden und sie zugleich versuchten, die
Verhandlung für politische Erklärungen zu  missbrauchen, führte zum Gesetz vom
Mai 1871, das es der Regierung bis 1904 ermöglichte, die meisten politischen Fälle
ohne Gericht und die schwersten Fälle (ab August 1878) durch ein Militärgericht
zu behandeln.             
 
 
Schon 1877 bildet sich die terroristische Gruppe„Narodnaja Volja“ als gewaltbereite
Abspaltung von „Land und Freiheit“.  Das „Exekutivkomitee des Volkswillens“besteht
aus rund 30 Mitgliedern (Führer  Sheljabow) und versucht durch Attentate auf Mitglieder
der Bürokratie einen revolutionären Funken im  Volk zu zünden.
Großes Ziel ist die Ermordung des Zaren. Zunächst erfolgt das Attentat
auf den Bürgermeister von St. Petersburg durch Vera Zasulich, dann verwundet die
Gruppe Kovalskii mehrere Polizisten. Kovalskii wird im August 1878 exekutiert,
das erste Todesurteil seit 12 Jahren. Wenig später wird ein Gendarmeriedirektor
ermordet.


Ein Attentatsversuch auf den Zaren scheiterte (Solovev), im Februar 1880 tötet eine
Bombe  im Winterpalais 11 Soldaten (Chalturin). Nachdem der zum Tod verurteilte
Assistent von Sheljabow den „Volkswillen“ verraten hatte, wurden die meisten
Terroristen bis zum 1. März 1881 verhaftet. Dennoch gelang es Rysakow und
Grinevitskii, den Zaren an diesem Tag mit zwei Bomben zu ermorden.
(Daly; Maslow).


17 Terroristen wurden gehenkt (darunter Sheljabow, Sofja Perowskaja, Kibaltschitsch,
Michajlow). Die „Philosophie“ dieser ersten Gruppe politischer Schwerverbrecher
war: die „richtig Denkenden“ müssen die Zahl der„falsch Denkenden“ (in der
Bürokratie) vermindern – also ermorden.
„Ohne vernünftiges politisches Programm haben sie Jagd auf den Zaren gemacht mit
sportsmäßiger Leidenschaft“ (Maslow: In Sawinkow  XXVI).

 
Die Ausbreitung der „mörderischen“ politischen Kriminalität wurde in dieser Zeit auch
maßgeblich durch das Aufkommen von Nitroglyzerin und Dynamit gefördert. Die Stoffe
wurden meist aus Westeuropa geschmuggelt und dann von Spezialisten zu Bomben
zusammengebaut (wobei es auch immer wieder tödliche Unfälle gab).

 
Ein Attentatsversuch auf Alexander III. (1887) misslingt. Eine der Folgen: der Bruder
von Lenin, Alexander Uljanow, wird gehenkt. Erfolglos bleibt auch der Plan der
neuen Terrorgruppe Rasputin/Mel’nikov, Nikolaus II. mit einer Bombe zu ermorden (1894). 
 

Die  nächste Mordwelle wird dann von der Kampfgruppe der Sozialrevolutionäre ab
der Jahrhundertwende durchgeführt. Hier zeigt sich schon offen der Bruch zu den
Marxisten: Lenin bezeichnet sie als Ignoranten, Plechanow als „Liberale
mit Bomben“.(Maslow: In Sawinkow:  XXVIII)


Den Attentaten fallen unter anderen, die beiden Innenminister Sipjagin und Plehve
(Anführer Gershuni) und mehrere Gouverneure zum Opfer. Die Sozialrevolutionäre
werden allerdings zerschlagen, von ihren führenden Köpfen bleiben nur noch der
Doppelagent Azef und Boris Sawinkow übrig.

 
Die politische Kriminalität nahm nun  eine neue Qualität an: konnte man den bisherigen
Tätern noch einen, wenn auch fehlgeleiteten, politischen  Idealismus zubilligen, kam
es nun bis 1907 zu einer Mordwelle großen Ausmaßes, wobei es für die meisten
Einzeltäter bzw. Splittergruppen nur noch um Terror um des Terrors Willen ging.


Während es 1901 bis 1903 nur jeweils einen bis drei politische Morde pro Jahr durch
die Sozialrevolutionäre  gab, waren es 1905: 51, 1906: 78 und 1907: 62. Ab 1908 waren
es dann wieder drei oder weniger pro Jahr. 205 Morde zwischen 1902 und 1911 gingen
auf das Konto der Sozialrevolutionäre (Zuckerman 1996: 188).

 
Dagegen wurden allein zwischen 1905 und 1908 insgesamt 2626 Terrormorde in
Russland gezählt. Hunderte Einzeltäter oder kleine Gruppen nützten die chaotischen
Zustände nach der Revolution von 1905 aus, um vor allem mittlere Beamte aber auch
einfache Polizisten – als Repräsentanten des verhassten Regimes -  zu ermorden. Der
spektakulärste Anschlag galt der Sommerresidenz von Ministerpräsident Stolypin mit
27 Toten. Stolypin selbst überlebte. Er wurde dann 1911 in Kiew vermutlich von
einem Doppelagenten der Polizei erschossen. (Zuckerman; Schramm)



Andere Formen schwerer politischer Kriminalität


Ohne die Grenzziehung zwischen politischem Freiheitskampf und politischer Kriminalität
im Detail in diesem Rahmen näher diskutieren zu können, ist darauf hinzuweisen, dass
es im behandelten Zeitraum zu schweren, gewaltsamen Auseinandersetzungen in den
damals von Russland beherrschten Grenzländern gekommen ist. 
 
 
In Polen folgte einem Aufstand  im Jahr 1861 dann ab Jänner 1863 ein 15 Monate
dauernder Guerillakampf von ca. 40.000 bewaffneten Polen gegen die
russische Armee. Es gab hunderte Hinrichtungen und den Versuch einer rigorosen
Russifizierungspolitik.


1905 erfolgte ein Massaker an polnischen Demonstranten. Es gab Bombenanschläge
durch die Polnische Sozialistische Partei (PPS) auf Kosaken und schließlich
Barrikadenkämpfe in Lodz und Warschau.


Partisanengruppen, die im österreichischen Galizien ausgebildet wurden (unter dem
offiziellen Titel: „Geselliges Treiben in legalen Schützenverbänden“) verübten Überfälle
auf Polizeistationen, Züge und Garnisonen. (Gatter 1983: 41).


Ein polnischer Schulverein der national-demokratischen Partei wurde 1907 vom
russischen Ministerpräsidenten Stolypin mit der Begründung aufgelöst, dass er „die
verbrecherische Absicht habe, im Volke den Geist eines engen, nationalistischen
Separatismus zu wecken“. (Hedenström: 159).

 
In Finnland, das als autonomes Großfürstentum mit Russland verbunden war, wurde
die Russifizierung – vor allem aus militärischen Gründen – ab 1899 von Zar Nikolaus II.
eingeleitet. Dem passiven Widerstand des Volkes folgte die Ermordung von
Generalgouverneur Bobrikow im Juni 1904 durch den Senatsbeamten Schaumann. Im
Zuge der Revolution 1905 kam es auch zum aktiven Widerstand der finnländischen
Partei, die Verfassung wurde wiederhergestellt und 1910 erneut aufgehoben. Der
Widerstand in Finnland führte dazu, dass beim Ausbruch des 1. Weltkriegs mehrere
Divisionen statt an die deutsche Grenze nach Finnland geschickt werden mussten.
(Hedenström: 152).


Weitere Gewalttaten gab es in den baltischen Ländern, in der Ukraine und im
Kaukasus.

 
In Russland selbst waren noch  weitere Formen schwerer politischer Kriminalität zu
verzeichnen: z.B. gewalttätige Demonstrationen, vor allem im Zuge der Revolution
1905. Etwa die Bewaffnung einer eigenen Sowjet-Truppe (6.000 Mann) in St. Petersburg
und ihr regelmäßiges Patrouillieren durch die Straßen. Es gab verschiedenste Formen
des „bewaffneten Werkschutzes“, der sich dann auch weit außerhalb der Fabrik
bewaffnete Auseinandersetzungen mit regulären Truppen oder Angehörigen der
Eisenbahnpolizei geliefert hat (Woytinsky 1933: 132).

 
Andererseits gab es auch rechtsgerichtete Anti-Revolutionäre. Etwa die 1881 gegründete
„Heilige  Bruderschaft“, die bereit war „Terror mit Terror zu beantworten ....   und die
Anarchisten abzuschlachten“.  (Daly 1998: 32). Um die Jahrhundertwende  gingen dann
zahlreiche Juden-Pogrome  auf das Konto rechter bzw. konservativer Gruppen.

 
Im Zuge der Revolution 1905 kam es auch zu massiven Eigentumsdelikten von Bauern
gegen die Grundbesitzer. Höfe wurden zerstört, Holz, Getreide und Nahrungsmittel
gestohlen.

 
Dazu   kamen noch kriminelle Behördenvertreter, die vor allem in der Provinz
eine Willkürherrschaft errichteten und dabei weit über die ohnedies schon weit
gezogenen legalen Möglichkeiten hinausgingen.


Und schließlich Leute, die im Auftrag der Behörde an kriminellen Handlungen
mitwirkten: Agenten, Doppelagenten und „Provokateure“.



Die russische Geheimpolizei

 
Erste Ansätze einer politischen Polizei gab es seit 1826 mit der Gründung der so
genannten 3. Abteilung, die direkt dem Zaren verantwortlich war. In der Zeit der
ersten Terrorwelle 1878 bis 1881 wurde dann die Grundlage für ein bürokratisches
Polizeiregime mit totalitären Ansätzen geschaffen.


In einem„Zirkular“ wurde es  den Gendarmen und der regulären Polizei
erlaubt, Verdächtige festzunehmen und mit Zustimmung des Innenministers zu
verbannen.


1880 wurde die 3. Abteilung abgeschafft und im Innenministerium eine Zentralbehörde
der Politischen Polizei etabliert. Eine Abteilung dieses„Polizei-Departements“ war
ausdrücklich mit „Geheimsachen“ befasst, es gab eigene Schutzabteilungen (ochranka). 
 

Mit der„offenen Überwachung“ 1882  wurden de facto zwei Gruppen von Staatsbürgern
geschaffen: die „Überwachten“  wurden direkt der Polizei unterstellt, bekamen eigene
Papiere, konnten jederzeit überprüft werden, waren von vielen Berufen ausgeschlossen
und damit praktisch „Bürger zweiter Klasse“ (Pipes 1977:  316).


Ab 1884 gab es mobile Überwachungsbrigaden und schließlich ab 1898 eine eigene
„Sonderabteilung für den Kampf gegen Revolutionäre“ (fontanka).

 
Für die Beurteilung der  Polizeiarbeit sind folgende Faktoren wichtig: Die inneren
Machtkämpfe (wie wohl in jeder Bürokratie), die relative Autonomie lokaler Chefs in
entfernten  Regionen von der Zentralbehörde, der Mangel an gut ausgebildeten Beamten
(etwa die Unfähigkeit der „alten Gendarmen“, zwischen nicht gewalttätigen
Regimegegnern und „echten Revolutionären“ zu unterscheiden), die breite
Willkür-Möglichkeit (nicht die objektive Frage nach der Schuld war entscheidend,
sondern der subjektive Eindruck von Polizeibeamten), die allgemeinen
administrativen Schwächen in Russland und auch die für die Größe des Landes
zahlenmäßig geringen Polizeikräfte: In Russland gab es 1897 insgesamt rund
100.000 Polizisten, im wesentlich kleineren Frankreich 142.000 (Daly 1998:  9).       
 
 
Besonders soll im Zusammenhang mit der politischen Kriminalität noch auf die
Überwachungsmethoden der Polizei  eingegangen werden.


Neben den„klassischen“ Methoden von Denunziation und Spitzelwesen, sowie den
Geheimpolizisten im „Trenchcoat“ wurde eine eigene Gruppe von„Geheimangestellten“
(shpiki) eingesetzt, die ins Innere  verdächtiger Organisationen eingeschleust wurden.
Dabei stand bei der politischen Überwachung nicht so sehr das „Detektivische“ im
Vordergrund, sondern die Überwachung. Hier war die „konspiratia“ derart perfektioniert,
dass sich einige der Agenten jahrelang innerhalb politischer Organisationen halten
konnten.



Staatsdiener als politisch-kriminelle Täter

 
Im Kontext mit Doppelagenten und  Provokateuren der Geheimpolizei kann sich das
Regime selbst nicht dem Vorwurf  der schweren politischen Kriminalität entziehen:
Provokateure implizieren jedenfalls seitens der russischen Regierung und ihrer
Staatsdiener die Beteiligung an kriminellen Aktivitäten. (Daly 1998:  95).


Dass sie zugleich auch politische  Kriminalität innerhalb der von ihnen
„unterwanderten“Organisation zu verursachen im Stande waren zeigt der Ausspruch
von Lenin aus dem Jahr 1904, wonach „manchmal das Töten von Informanten absolut
notwendig“sei. (Zit. in Daly 1998:  121). 
 
 
Spektakulär ist der Fall des Doppelagenten Azef. Er hatte sich 1893 der Geheimpolizei
als Mitarbeiter angetragen, versorgte sie auch immer wieder mit brauchbaren
Informationen, war zugleich aber nicht nur Mitglied der Radikal-Sozialisten, 
sondern nach 1903 auch der Führer ihrer Kampforganisation. In dieser  Funktion soll
er an zumindest 14 Attentaten beteiligt gewesen sein, darunter an drei Morden.
Außerdem hätte er von weiteren sieben Attentaten im Voraus Kenntnis  gehabt
(Sawinkow 1929: 178). Dennoch stand Azef, trotz immer wieder aufgetauchter Zweifel
an seiner Loyalität, bis 1909 auf der Gehaltsliste der Geheimpolizei.



Zusammenfassung

 
Angesichts der zunehmenden Disziplinierungsmaßnahmen in den liberalen Systemen
in England und Frankreich vor der Jahrhundertwende (als Folge der „irischen Bomben“
und der  Anarchisten-Attentate in Paris) sowie in Deutschland im Zuge der
Auseinandersetzung mit der aufkommenden sozialistischen Bewegung sind die –
schwere - politische Kriminalität in Russland und die polizeilichen Methoden
zu  ihrer Bekämpfung nicht  isoliert zu sehen.

Die zur politischen Kriminalität genannten Zahlen können noch durch die Unterlagen
von B. Mironov  (2000: 341) ergänzt werden: 
zwischen 1909 und 1913 sind im jährlichen Durchschnitt von insgesamt
450.000 von der Polizei registrierten Kriminaltaten 55.000 der Kategorie
Verbrechen gegen die öffentliche und staatliche Ordnung zuzurechnen (die
meisten davon Alkohol und Holzdiebstahlsdelikte). Dass in diesem Zeitraum im
Jahresschnitt auch mehr als 14.000 Straftaten durch Angehörige der Bürokratie
begangen wurden, ist zumindest erwähnenswert.

 
Die radikale Intelligentsia hat die Wichtigkeit der Persönlichkeitsrechte für die soziale
Ordnung nicht erkannt. Das Fernziel der anti-autokratischen Bewegung nach einem
„Rechtsstaat“ wurde mit dem Bombenterror einerseits pervertiert, andererseits wurde
die unter Zar Alexander II. ansatzweise in Angriff genommene Entwicklung in diese
Richtung durch seine Ermordung gestoppt und mit den von seinem Nachfolger und
seinen konservativen Beratern eingeführten neuen und schärferen
Disziplinierungsmaßnahmen ins Gegenteil verkehrt.


Allerdings soll schon darauf hingewiesen werden, dass die von Kennan
herausgearbeiteten Rechtsvergleiche aus dem Strafgesetzbuch von 1885 auch schon
damals bei der Intelligentsia  - soweit solche Vergleiche überhaupt  bewusst angestellt
worden sein sollten -  die ohnedies vorhandene Ablehnung des bestehenden
Rechtssystems noch verschärft hätten. Etwa dass die Beschädigung eines
Zarenporträts ein schwereres Verbrechen darstellte als ein tätlicher Angriff auf eine
Privatperson, durch den diese z.B. beide Augen verliert. 
(Kennan zit. in Pipes 1977: 317). 
 

Dass sich im Bauernstand  zu dieser Zeit weiterhin traditionelle
Lebensformen und Rechtsvorstellungen erhalten hatten, war offenbar von der
„Bewegung ins Volk“ nicht erwartet worden. Der „zündende Funke“, der auch die
Bauern für die Revolution von 1905 „reif“ machte, ging jedenfalls aus der
wirtschaftlichen Notlage im Zuge der Agrarkrise hervor.

 
Die Bürokratie schließlich war im Hinblick auf politische Kriminalität mit dem Festhalten
des autokratischen Herrschers an seiner Macht konfrontiert: es waren per Gesetz eben
nicht alle persönlichen und politischen Rechte der Menschen geschützt, sondern nur
jene, welche die Staatsmacht seinen Bürgern bereit war zu gewähren und als legal zu
betrachten (Mironov 2000: 239).  
 
 
Entscheidende Faktoren waren das Fehlen des Prinzips der persönlichen Unversehrtheit,
die offensichtliche „Zweiteilung“ der Polizei in eine, die den Bürger schützt und eine zweite –
wichtigere – die den Staat schützt und generell der Umstand, dass zu viele
friedliche Gegner administrativ bestraft wurden. Dass der Kampf gegen politische
Kriminalität schließlich zu einer breiten Opposition vor der Revolution 1905
geführt hatte, in der von den slawophilen Rechten bis zu den sozialrevolutionären Linken
alle vertreten waren  (Pipes 1977: 323), lässt diesen Kampf nicht gerade als sehr
erfolgreich erscheinen.

 
Kernsätze des vormaligen Polizeichefs Lopuchin aus dem Jahr 1907 sollen das
abschließend unterstreichen: jedes öffentliche Geschehnis nehme den Charakter der
Bedrohung der Staatsgewalt an, der Schutz des Staates verwandle sich in einen Krieg
gegen die gesamte Gesellschaft, damit werde die Kluft zwischen Staatsautorität und Volk
vergrößert  und das führe schließlich zur Revolution. Deshalb, so schließt Lopuchin
(zit. In Pipes 1977: 324) „ist die Tätigkeit der politischen Polizei nicht nur volksfeindlich,
sondern auch staatsschädlich“.



(Referat gehalten am 16.12. 2005 im Zuge einer Lehrveranstaltung von Univ. Doz. Dr. Angela
Rustemeyer am Institut für Osteuropäische Geschichte der Universität Wien)


                                                                                                     
 
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