D e r R ö m e r m o n a t
S e m i n a r : Das Heilige Römische Reich in der Neuzeit
Seminararbeit bei ao. Uni. Prof. Mag. Dr. Friedrich Edelmayer
Universität Wien Wintersemester 2006/07
I N H A L T
EINLEITUNG
Römermonat – Definition
Der Romzug
Der Römermonat als Kristallisationspunkt von Reichssteuer-
und Reichskriegswesen
DIE ENTWICKLUNG DES RÖMERMONATS
Das Matrikelwesen seit der Reichsversammlung zu Nürnberg 1422
Der Gemeine Pfennig
Die Wormser Matrikel 1522 – Der Beschluss
DER RÖMERMONAT IN DER PRAXIS
Die angeschlagenen Stände
Die angeschlagenen Kontingente
Recheneinheit Römermonat
Der Römermonat auf dem Weg zur Gebrauchsmatrikel
Der „moderierte" Römermonat
DER RÖMERMONAT - EIN ABGESANG
Fussnoten
Literatur
VORWORT
Die vorliegende Arbeit über den "Römermonat" wurde zwar im Rahmen des
Seminars „Das Heilige Römische Reich in der N e u z e i t " geschrieben, befasst
sich inhaltlich aber überwiegend mit dem Zeitraum des 15. und 16.Jahrhunderts.
Drei Gründe waren dafür maßgebend: erstens wurde offensichtlich ein Standardwerk
über den „Römermonat" bisher – jedenfalls nach meinen Recherchen – noch nicht
publiziert. Daraus resultiert zweitens, dass es meiner Ansicht nach nicht
ausreichend wäre, im 16. Jahrhundert mit der Beschlussfassung des Römermonats in
das Thema einzusteigen, ohne die noch ins 15.Jahrhundert zurückreichenden
Grundlagen für diese Steuermatrikel zu beleuchten, vor allem was ihr
Zustandekommen sowie ihre ständische und materielle Aufgliederung betrifft. Und
drittens soll die Arbeit aufzeigen, dass der „Römermonat" zwar auch noch über
das 16. Jahrhundert hinaus bis zum Ende des Alten Reichs zur Anwendung kam, dass
dies jedoch vorwiegend eine Frage der Benennung war. Auf Grund zahlreicher
Veränderungen scheint mir dieser „späte Römermonat" inhaltlich nur noch sehr
bedingt mit dem ursprünglichen Römermonat vergleichbar zu sein.
E I N L E I T U N G
Römermonat – Definition
Der Ausdruck „Römermonat" hat nach dem Reichstag von Worms 1521 Einzug in den
Sprachgebrauch des Heiligen Römischen Reiches gehalten. Der Römermonat ist die
Recheneinheit für eine jeweils von einem Reichstag zu beschließende Reichshilfe,
eine Art von außerordentlicher Reichkriegssteuer. Ausgangspunkt war die Wormser
Matrikel von 1521, mit der Karl V. vom Reichstag militärische Hilfe für den von
ihm geplanten Romzug zur Kaiserkrönung bewilligt wurde. Diese Hilfe sollte in
Form eines Truppenkontingents von cirka 4.000 Reitern und 20.000 Fußknechten
erfolgen. Dieses sogenannte „Simplum" von 24.000 Mann für je einen Monat wurde
in den folgenden Jahren zur Grundlage für den „Römermonat". 1)
Der Reichstag von 1521 hatte Karl V. eine Romzughilfe für sechs Monate zugesagt,
ihm also insgesamt sechs Römermonate bewilligt.
In der Matrikel werden 383 Reichsstände aufgeführt, wobei jeweils angegeben
wird, wie viele Reiter und wie viele Fußsoldaten jeder einzelne Stand zur
Verfügung stellen muss. 2)
Damit war seit 1521 für jeden Stand die Höhe seines Anteils an e i n e m
Römermonat klar definiert. Bei späteren Reichshilfebeschlüssen musste daher
(jedenfalls theoretisch) nicht mehr über die Kontingentierung verhandelt werden,
sondern jeder Stand musste nur seine festgelegte Zahl von Reitern und
Fußsoldaten mit der Anzahl der bewilligten Römermonate multiplizieren.
Die Matrikel von 1521 war zwar als reine Truppenmatrikel angelegt (das heißt,
die Hilfe sollte tatsächlich durch Truppenstellung geleistet werden - ohne die
Möglichkeit, sich seiner Verpflichtung in Form einer Geldzahlung zu entledigen) 3),
hatte aber klare materielle Aussagen (die dann in den Folgejahren zunehmend
wichtig wurden): als Sold für einen Reiter waren 10 Gulden festgelegt, für einen
Fußknecht 4 Gulden. Damit konnte ein Römermonat definiert werden als jene
„Summe Geldes, die benötigt wurde, um 20.000 Fußsoldaten und 4.000
Reiter einen Monat lang ... zu besolden. Seine Nominalsumme betrug
1521.... 120.000 Gulden".4)
Da der Sold für einen Reiter später auf 12 Gulden erhöht wurde, wird die Summe
für einen Römermonat auch mit 128.000 Gulden angegeben.
Romzug
Die Bezeichnung „Römermonat" ist deshalb ein wenig irreführend, weil der
Romzug von Karl V. nicht stattgefunden hat (seine Kaiserkrönung – die letzte
durch einen Papst – erfolgte 1530 in Bologna). 5).
Der Romzug der deutschen Könige ist jedoch für den „Römermonat" in mehrfacher
Hinsicht von Bedeutung. Der Romzug wurde seit Otto dem Großen 962 bis
Friedrich III. 1452 durchgeführt. Die Vertreter der Reichskirche und die weltlichen
Fürsten waren zur Teilnahme verpflichtet. Seit dem 12. Jahrhundert wurde die
Reichsheerfahrt durch Reichstage beschlossen.6) Hier findet sich also die
rechtliche Basis für die späteren Matrikularanschläge.
In der Romfahrtsmatrikel von 1310 (Speyer) waren die von den Reichs s t ä d t e n
zu erbringenden Leistungen festgelegt (mit den Fürsten und Grafen mussten
die Leistungen jeweils gesondert verhandelt werden). 7) Diese unterschiedliche
Behandlung der Stände (in rechtlicher, vor allem aber in materieller Hinsicht) blieb
lange Zeit die Norm und noch Maximilian I. griff 1496 in seinem Gebotsschreiben
an die Fürsten und Grafen „zum letzten Male auf die alte Romfahrtsmatrikel"
zurück.8)
Mit der genauen Auflistung der zu erbringenden Leistungen in der Wormser Matrikel
sollte nicht nur eine bessere Vorausberechenbarkeit erzielt werden, sondern auch
eine „gerechtere" Aufteilung der Leistungen auf die einzelnen Stände. Dass das
von vielen Ständen nicht so empfunden wurde, zeigen die zahlreichen Einsprüche
und die auch tatsächlich erfolgten Änderungen.
Eine zweite Besonderheit bei den Romzügen, die sich später auch im Römermonat
wiederfindet, war die Möglichkeit, dass sich ein Vasall aus seiner Rechtspflicht
zur Heerfahrt über die Alpen gegen eine Geldzahlung lösen konnte. 9)
Hier findet sich ein Grundzug der Wormser Matrikel, die – als Truppenmatrikel
angelegt – die „Fiktion der herkömmlichen Truppenstellung"10) aufrecht
erhalten konnte, zugleich aber aus den Faktoren Truppenstärke und Besoldung die
Umrechnung in einen Geldbetrag ermöglichte.
Und schließlich entwickelte sich im Ablauf der Romzüge ein gewisses Schema,
das dann auf die Bewilligung der Römermonate durch die Stände grundsätzliche
Auswirkungen erlangte.
Der Romzug war schließlich eine militärische Unternehmung, „um den deutschen
König über die Alpen nach Italien zu geleiten, wo er sich zunächst um die
lombardische Krone und sodann um die Kaiserkrone bemühte". 11)
Bei den Reichsständen entwickelte sich vor allem Mitte des 15. Jahrhunderts
zunehmend eine „Unterscheidung zwischen deutschen und fremden Belangen". 12).
Hier entstand jener Gegensatz zwischen Kaiser und Ständen, der für die
Römermonat-Bewilligungen wesentlich wurde: der Kaiser wollte seine Ansprüche in
Oberitalien durchsetzten, er wollte Geld oder Militärhilfe für – offensive -
Kriege gegen Frankreich oder die Türken. Die Stände ihrerseits wollten
Römermonate nur für defensive Aufgaben bewilligen, also für Abwehrmaßnahmen
gegen Bedrohungen, die unmittelbares Reichsgebiet betrafen.13).
Der Römermonat als Kristallisationspunkt von Reichssteuer- und
Reichskriegswesen
Dass der Römermonat überhaupt „erfunden" werden musste und sich – wenn auch
mit Moderationen – bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs als Rechnungsbasis
erhalten konnte, hängt wohl mit zwei verfassungsrechtlichen Eigenheiten des
Reichs zusammen: einerseits wurde „die Weiterentwicklung des Reiches zu einem
Finanzstaat nicht ernsthaft in Angriff genommen", 14), andererseits ist es bis zum Ende
des Reichs in der Reichsverfassung bei einer „verfassungsmäßigen
Nichtberücksichtigung des Kriegswesens" geblieben. 15)
Im Finanzbereich ist das Fehlen einer entwicklungsfähigen direkten Steuer
augenfällig (auf die gescheiterten Versuche mit dem Gemeinen Pfennig ist noch
einzugehen) – eine Folge der unterschiedlichen politischen Konzeptionen von
Kaiser und Ständen. Im Sinne des Kaisers wäre es gewesen, über eine regelmäßige
Geldeinnahme in Form einer allgemeinen Reichssteuer zu verfügen und damit ein
stehendes, rasch und effizient einsatzfähiges Reichsheer zu finanzieren. Die
Stände hingegen wollten keinen steuerlichen Durchgriff des Kaisers auf die
einzelnen Untertanen, möglichst geringe finanzielle Zugeständnisse sowie eine
Organisation der Friedenswahrung unter eigener Kontrolle. 16)
Die Beschränkung auf Matrikularbeiträge in Form der Römermonate bewahrte den
Reichsständen eine beträchtliche Einflussmöglichkeit. Mit dem Recht zur
Bewilligung der Römermonate hatten sie auf die Höhe der Geldmittel für das Reich
direkten Einfluss und da die Stände allein für die Steuereinhebung zuständig waren,
konnte der direkte Kontakt mit dem Steuerzahler sicherlich auch die Höhe des
Aufkommens beeinflussen. 17)
Der Zusammenhang mit dem Reichskriegswesen ist offensichtlich: die
ursprünglich lehensrechtliche Hilfspflicht der Reichsvasallen zur
Kriegsteilnahme wurde zu einer ständischen Matrikularverpflichtung umgebildet –
aber es gab keine verfassungsrechtlichen Normen für Reichskriege. 18).
Kriege waren „Notfälle" und wurden durch Matrikel geregelt. In der Praxis musste
daher zunächst einmal von Kaiser und Reichsständen einvernehmlich festgestellt
werden, dass tatsächlich ein Kriegsfall vorlag. Und dann konnte erst darüber
verhandelt werden, ob und wie viele Römermonate für dieses Ereignis zu bewilligen
waren. Erst danach konnten die personellen und organisatorischen
Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu kam, dass nach dem Beschluss noch
keineswegs sicher war, wann mit Geldeingängen zu rechnen war und wie viel von
dem bewilligten Geld tatsächlich hereinkam.
Für die Stände war wichtig, dem Kaiser nicht zu viel Macht in die Hand zu
geben, ihm also kein stehendes Reichsheer zur Verfügung zu stellen. Die
Römermonatbewilligungen wurden zweckgebunden nur für den jeweiligen Einzelfall
erteilt und über die widmungsgemäße Verwendung der Gelder musste Rechenschaft
abgelegt werden. Karl V. musste in seiner Wahlkapitulation zusagen, die
Zustimmung der Reichsstände, zumindest aber der Kurfürsten einzuholen, wenn er
einen Offensivkrieg führen wollte. 19)
Die Folge der „Matrikel-Prozedur" war allerdings auch für die Defensive negativ,
weil damit das Reich auch „zu keiner Zeit über ein schnell einsatzbereites
Kriegsinstrument zur Abwehr von Gefährdungen seiner territorialen Integrität
verfügte". 20 ).
Dennoch: angesichts der „ständestaatlichen" Struktur des Reiches, der
unterschiedlichen Interessenslage und dem machtpolitischen Tauziehen zwischen
Kaiser und Reichsständen, sowie dem "Mangel an allen finanzstaatlichen
Orientierungen" 21) wurde der „Römermonat" dennoch zur „Erfolgsgeschichte".
DIE ENTWICKLUNG DES RÖMERMONATS
In diesem Abschnitt soll dargelegt werden, wie es zur Wormser Matrikel von
1521 gekommen ist, vor allem was die dort erfolgte ständische und materielle
Aufteilung betrifft. Dazu weisen bereits einige Matrikel in den vorangegangenen
100 Jahren den Weg. Weiters ist auf den „Gemeinen Pfennig" einzugehen, dessen
Scheitern ja praktisch nur noch die Form der Matrikularbesteuerung übrig ließ
und schließlich soll die Wormser Matrikel selbst als Basis für die Römermonate
untersucht werden.
Das Matrikelwesen seit der Reichsversammlung zu Nürnberg 1422
Vorläufer der Reichsmatrikel waren wohl jene Listen, die über die individuellen,
meist variierenden und oft nach eigener Einschätzung zu erbringenden Leistungen
der Fürsten, Grafen und Herren für die Romzüge angelegt wurden. Die Leistungen
der Städte waren in der Regel fixiert. In den Reichsmatrikeln seit 1422 finden sich
nun generell k o n k r e t e Anschläge auf Truppen und /oder Geld. 22).
Leistungspflichtig waren „die mit Landbesitz ausgestatteten weltlichen und
geistlichen Reichslehensmänner sowie die Reichsstädte". 23).
Nur wer dem Kaiser direkt unterstellt war, war steuerpflichtig (mit Ausnahme der
Reichsritter). Damit begannen jene Diskussionen und Streitigkeiten um die Frage der
Reichsunmittelbarkeit, die auch mit dem Romzuganschlag von 1521 nicht gänzlich
ausgeräumt werden konnten.
Ein wesentlicher Aspekt der späteren Römermonatsbewilligungen – nämlich die
Türkenhilfen – trat bereits ab 1422 in den Vordergrund: die Matrikel betraf in
erster Linie Glaubenskriege, zunächst gegen die Hussiten, bald dann auch gegen
die Türken. Erst ab 1481 gab es Matrikelbewilligungen für den Krieg gegen
Matthias Corvinus von Ungarn , sowie später gegen Frankreich und für den Krieg
in den Niederlanden. 24).
Es kam zu einer Kostenexplosion im Heerwesen. 25).
Anzahl und Größenordnung der Kriege, die Umstellung vom Lehensaufgebot zu
Söldnertruppen und die Modernisierung der Waffen erforderten hohe Geldsummen.
Auf den Reichstagen 1427, 1434, 1471 und 1492 wurde - ohne Ergebnis - über die
Einführung einer allgemeinen Reichkriegsteuer beraten. 26).
Die Reichsmatrikel im 15. Jahrhundert unterschieden sich von einander
beträchtlich, sowohl in Art und Größenordnung der Gesamtanschläge, als auch in
den jeweiligen Belastungen für einzelne Reichsstände. 27).
Deutlich wird dies bei einem Vergleich der Matrikel von Frankfurt 1454 (in der
übrigens in ständischer Gliederung jedem Stand sein Kontingent zugeschrieben
wurde, wobei allerdings einzelne Städtegruppen ein Gesamtkontingent zu liefern
hatten) in Höhe von 40.000 Mann und der Reichsmatrikel von 1467, die mit gesamt
20.000 Mann, davon 6.000 zu Ross und 14.000 zu Fuß in der Größenordnung
einem Römermonat schon ziemlich nahe kam.28). Bis zur entscheidenden
Errungenschaft der Wormser Matrikel 1521 – nämlich im Quervergleich der
einzelnen Stände einigermaßen nachvollziehbare und vor allem anteilsmäßig an
der Gesamtsumme sich nicht mehr ändernde Anschläge – war es noch
ein weiter Weg.
1486 wurde erstmals eine Steuer in Form einer Geldmatrikel bewilligt (also in
jener Form, die von den Reichständen 1521 ausdrücklich wieder verworfen wurde).
Friedrich III. erhielt für eine rasche Durchführung des Krieges gegen Ungarn
bares Geld für den Unterhalt eines Heeres von 34.000 Mann auf vier Monate 29).
(ein halbes Jahrhundert später hätte man das bereits auf 5 ¾ Römermonate
„umlegen" können.....).
Eine Eigenheit dieser ersten Geldmatrikel auf 500.000 Gulden war jedoch, dass
sie eine unvollständige Matrikel war, weil sie nicht auf alle Reichsstände
umgelegt werden konnte. In ihr waren die geistliche und weltlichen Fürsten,
sowie die Städte veranschlagt, nicht aber die Grafen und Herren. Während diese
zwar in der Praxis zeitweise durchaus bereit waren, Truppenkontingente mit Geld
abzulösen, hatten sie sich offensichtlich erfolgreich gegen eine f ö r m l i c h e
Veranlagung in Geld gewehrt. 30). Ein Thema, das auch in der Diskussion um
die Gemeinen Pfennig eine wichtige Rolle spielte.
Ein Problem, das auch bei den Römermonaten immer wieder zu bemerken war,
zeichnete sich bereits ab: nämlich die Frage, wie viel von dem bewilligten Geld
tatsächlich hereinkam. Kaiser Friedrich III. äußerte sich dazu 1487: „des geltz
sey ein grosser tail nit gevallen; dann etlich haben es halbs geben, etlich
gantz, etlich gar nichtz". 31).
1489 gab es beim Beschluss einer eilenden Hilfe einen Vorausblick auf die
Konstanzer Matrikel von 1507, die ihrerseits im hohen Grad die Romzugsmatrikel
beeinflusst hatte: jeder Stand sollte noch vor Stellung seines Kontingents Geld
in Höhe des Solds seiner Fußtruppen für zwei Monate abliefern. Dieses Geld
sollte dann vom jeweiligen Kontingent abgezogen werden. 32).
Also eine Mischform auf Truppen und Geld, wie sie auch später wieder zu finden
war. An dieser eilenden Hilfe beteiligten sich auch wieder die Grafen und Herren.
Dass die Geldzahlungen nicht zur Gewohnheit werden sollten, zeigten aber die
Bestimmungen des Reichstags, wonach es den einzelnen Reichsständen
ausdrücklich untersagt wurde, die restlichen Truppenkontingente „aus Gründen
der Einfachheit und Bequemlichkeit durch Geldzahlungen abzulösen". 33).
1505 wurde in Köln beschlossen, dass der König die gegen den Grafen von Zips
bewilligte Reichshilfe von 4.000 Mann unter Umständen auch zu einem Romzug
verwenden könnte. Ein „Ersatz für die alte, zu Grabe getragene
Romfahrtsmatrikel". 34).
Die Aufzählung der Stände in diesem Jahr diente nahezu ohne Änderungen als
Basis für die Konstanzer Matrikel von 1507, und diese wurde „ohne Zweifel ein
Vorläufer der Wormser Matrikel, ein Versuch zur definitiven Regelung des
Heerwesens". 35).
In Konstanz wurde eine Matrikel auf 16.434 Mann angeschlagen, davon 4.183 zu
Ross und 12.251 zu Fuß, 36), und zwar als reine Truppenmatrikel.
Der Gemeine Pfennig
Der Gedanke, eine allgemeine Reichsumlage einzuführen und damit durch eine
gleichmäßige Besteuerung a l l e r Untertanen eine größere Gerechtigkeit als bei
der Matrikel- Besteuerung zu erreichen, wurde schon seit 1422 immer wieder
diskutiert 37).
Doch erst 1495 erfolgte der erste Versuch, diese allgemeine Kopfsteuer auch
tatsächlich einzuheben. Verfassungsrechtliche, aber ebenso machtpolitische und
durchaus auch praktische Bedenken der Stände, hier vor allem der Reichsstädte,
hatten bis dahin den direkten steuerlichen Durchgriff der Reichsspitze auf die
einzelnen Untertanen verhindert, ließen den Gemeinen Pfennig nach vier Jahren
wieder scheitern und führten auch dazu, dass die weiteren Versuche 1542 und
1544, den Gemeinen Pfennig einzuheben, nicht erfolgreich verliefen.
Kurz die Bedenken der Stände: in der Reichsverfassung war nicht vorgesehen,
den Einzelnen Einwohner zum direkten Reichsdienst heranzuziehen (also auch
nicht auf dem „Umweg" über eine Steuerleistung) – das war Pflicht der
Reichsunmittelbaren. 38).
Dazu kam die Furcht, diese Steuer könnte eine Dauereinrichtung werden, ein
„ewiger Tribut".39). Der Charakter der "Freiwilligkeit" könnte in Frage gestellt
werden, in den Augen des Adels haftete dieser Steuerleistung, der sie sich auf
Dauer wohl nicht hätten entziehen können , „das Odium der Unfreiheit" an.40).
Die eigenen Steuereinnahmen hätten unter dieser Reichssteuer leiden können, die
eigenen Vermögensverhältnisse (vor allem der Städte) wären bekannt geworden,
die Verwendung der Gelder durch den Kaiser wäre der Kontrolle der Stände
entzogen worden – das waren weitere Argumente.
Dass es dann 1495 doch zum Beschluss kam, den Gemeinen Pfennig für vier Jahre
einzuführen, hatte im wesentlichen drei Gründe: die Erkenntnis, dass längere
Kriege (etwa gegen die Türken) mit Geldmatrikeln nicht zu bewältigen waren, die
offenbar viel zu hoch gegriffenen Erwartungen, was die Einnahmen aus dem
Gemeinen Pfennig betraf und schließlich die Festlegung, die Mittel nicht nur zur
Sicherung des äußeren, sondern auch des inneren Reichsfriedens (mit dem zugleich
beschlossenen „Ewigen Landfrieden" und der Kammergerichtsordnung) zu
verwenden. 41).
Im August 1495 wurde ein Kompromiss beschlossen, in dem über weite Strecken
die Forderungen und Bedenken der Stände berücksichtigt waren. Die Einhebung
des Gemeinen Pfennig wurde auf vier Jahre begrenzt. Von Personen über 15 Jahren,
sowohl Männer als auch Frauen, war 1/24 Gulden zu entrichten, Juden mussten pro
Kopf einen Gulden zahlen. Vermögen von 500 bis 1.000 Gulden wurden mit ½ Gulden
besteuert, 1.000 Gulden mit 1 Gulden. Für größere Vermögen sollte mehr
gezahlt werden „so viel sein Andacht ist". 42) Die Reichsstände wurden aufgefordert,
etwas mehr als die anderen zu zahlen. 43). Damit wurde für größere Vermögen der
Charakter der Zwangsabgabe entschärft.
Auch bei der Einsammlung wurde auf die ständische Struktur Rücksicht
genommen: die Einhebung erfolgte über die Pfarreien, das Geld wurde dann zu den
sieben Reichsschatzmeistern in Frankfurt gebracht, über die Verwendung konnte
nicht der König entscheiden, sondern nur der Reichstag.
Was im Zusammenhang mit dem Römermonat interessiert ist die Frage, warum sich
dieses System des Gemeinen Pfennig nicht durchsetzen konnte. Die Antwort scheint
einfach: die Einsammlung war mangels bestehender Reichsverwaltung zu
kompliziert. Die Bewilligung war zu zeitraubend, weil den meisten Landständen
für eine direkte Besteuerung der Untertanen zunächst ein Entwurf vorgelegt
werden musste und daher „ein Reichstag zur Bewilligung nicht ausreichte". 44).
Entscheidend aber war, dass viel weniger Geld hereinkam, als erhofft worden
war. Das hatte sicherlich mehrere Gründe: in einigen Territorien wurden
Zahlungen verweigert, ein Teil für eigene Zwecke abgezweigt oder „Kosten für die
Einsammlung" abgezogen.. Etwa 90 % der Bevölkerung waren in der niedrigsten
Steuerklasse, bei den anderen waren die Steueransätze viel zu gering. 45)
(bei späteren Versuchen mit dem Gemeinen Pfennig gab es dann eine große
Anzahl verschiedener Steuerklassen und Tarifstufen).
Schließlich wusste man mangels statistischen Materials nicht, mit wie vielen
Steuerpflichtigen man tatsächlich rechnen konnte. Der Gemeine Pfennig wurde
1495 noch gegenüber der Matrikel als ertragreichere Steuerform angesehen, die
„große" Reichshilfen möglich machen sollte (etwa ein 40.000 Man starkes Heer für
mehrere Jahre). Die Erwartungshaltung war zu hoch. Man rechnete für die nächsten
vier Jahre mit jeweils 2 Millionen Gulden pro Jahr. 46).
Eine utopische Zahl, wenn man bedenkt, dass selbst bei einer Steuersumme von
nur 800.000 Gulden mehr als 17 Millionen Steuerzahler notwendig gewesen wären,
aber um diese Zeit mit einer Gesamtbevölkerung von etwa 12 Millionen gerechnet
wird. Tatsächlich dürften nur ca. 100.000 Gulden eingegangen sein. 47).
Der Vergleich spricht eine deutliche Sprache: für den Romzug von Karl V. 1521
wurde – in Römermonaten gerechnet – die Summe von 720.000 Gulden bewilligt.....
Die Wormser Matrikel 1521 - Der Beschluss
Am 21. März 1521 ließ Karl V. den Ständen sein Verlangen nach einer
Romzughilfe in Höhe von 20.000 Fußsoldaten und 4.000 Reitern für e i n Jahr
vortragen. Er selbst wollte „zur Wiedergewinnung der dem Reich entzogenen
Gebiete" zusätzlich 16.000 Fußsoldaten, 2000 Schwerbewaffnete zu Pferd und
weitere leichte Reiter aufbringen. 48).
Auf diese Zusage zu Beginn der Verhandlungen weist Steglich besonders hin:
Die Romzughilfe sei nicht für ein selbständiges Kriegsheer gedacht gewesen,
sondern sollte "in Verbindung mit einer vom Empfänger zu stellenden Streitmacht
zum Einsatz kommen".49).
Bei den Verhandlungen junktimierten die Stände die Romzugbewilligung mit der
Beschlussfassung über Reichsregiment und Kammergericht. Am 12.Mai wurde die
Truppenzahl bewilligt, allerdings nur auf sechs Monate und unter der
Voraussetzung, „dass Frieden und Recht im Reiche samt dem Regiment und
Kammergericht" in voller Geltung wären. 50).
Nach dem Wunsch der Stände hätte der Termin für den Romzug mit 1. September 1522
festgelegt werden sollen 51), wurde dann aber der Entscheidung von Karl V. überlassen.
Ausdrücklich festgelegt wurde jedoch, dass die Hilfe nur in Truppen und nicht in Geld
erfolgen sollte. Zugleich mit diesem Truppenanschlag wurde auch eine Geldmatrikel
beschlossen zur Finanzierung von Regiment und Kammergericht. Die beiden Matrikel
sind der Einfachheit halber oft zusammen abgedruckt. Sie stehen aber - was die
Belastung der einzelnen Stände betrifft - in keinem erkennbaren Zusammenhang. 52).
Die mit dem Römermonat in besonderer Beziehung stehenden Fragen bei der
Romzugmatrikel von 1521 sind nun: wie ist es zur Festlegung der Kontingente
gekommen? Sowohl was die jeweiligen Stände betrifft, als auch das Verhältnis der
Stände zueinander und natürlich auch die jeweiligen Anschläge für die einzelnen
Stände. Und vorweg die Frage: wer ist warum überhaupt in den Anschlägen
enthalten.? Diese eigentlichen Kernfragen sind im Römermonat beantwortet und –
wenn auch mit Moderationen – praktisch bis zum Ende des Reiches in Kraft.
Die angeschlagenen Stände
Reichsunmittelbare Stände, die auf dem Reichstag vertreten waren, wurden in
der Matrikel als leistungspflichtige Reichsstände aufgezählt. Voraussetzung war
also die Reichsstandschaft. 53). Die reichsunmittelbaren, aber nicht am
Reichstag vertretenen Reichsritter schienen in der Matrikel nicht auf 54) und
zahlten dem Kaiser in anderer Form ihre eigenen Steuern. 55).
In der Matrikel enthalten waren die Kurfürsten, die geistlichen und
weltlichen Reichsfürsten, die mit der Reichsstandschaft ausgestatteten Äbte,
Pröpste und Äbtissinnen, die Grafen und Herren und die Reichsstädte.
Eine 1489 durch die Kurmainzer Erzkanzlei ausgearbeitete Liste zeigt beim
Vergleich mit der Matrikel von 1521 jene Problematik auf, die mit dem auf eine
ausgewogene Verteilung der Lasten ausgerichteten Römermonat auch nur
unzureichend bewältigt werden konnte: die quantitativen und hinsichtlich der
zu erwarteten Zahlungseingänge auch qualitativen Veränderungen bei den
Ständen wurden zu wenig berücksichtigt. 1489 wurden insgesamt 328 Stände
aufgeführt 56).
In der Wormser Matrikel waren es dann 383. Und zwar 7 Kurfürsten, 4 Erzbischöfe,
46 Bischöfe, 31 weltliche Fürsten, 65 Prälaten, 14 Äbtissinnen, 4 Balleien, 128
Grafen und Herren sowie 84 Reichsstädte.57).
Ausgang des 18. Jahrhunderts war die Gesamtzahl deutlich auf 296
gesunken.58).
Es wurden in der Matrikel Fluktuationen auf Grund politischer oder auch
„natürlicher" 59) Gegebenheiten nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt,
bedeutsamer war jedoch, dass schon in früheren Anschlägen, aber auch noch 1521,
offensichtlich bereits seit längerer Zeit „unsichere Zahler" mitgeschleppt wurden.
Etwa sogenannte „ausgezogene Reichsstände", die sich bereits in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu einen benachbarten größeren Stand befanden. Oder
Reichstände, bei denen die Reichszugehörigkeit unsicher war oder die sich auf
gewohnheitsrechtliche Befreiung von der Reichssteuer beriefen 60).
Das betraf vor allem Stände in der Eidgenossenschaft und in Frankreich. So
werden beispielsweise die Städte Toul, Verdun und Besancon angeschlagen,
obwohl ihre Weiterführung in der Matrikel mangels Leistungserbringung bereits
1480 bemängelt worden war 61). Ebenso unsichere Posten waren die in der
Matrikel gesondert aufgeführten „Welische Fürsten" von Chalon und Savoyen,
sowie der „Herzog von der Mase". 62).
Weiters schien in der Matrikel (allerdings ohne Anschlag auf den Romzug,
sondern nur in der Geldmatrikel) in der Gruppe der Reichsstädte Göttingen auf, bei
dem eine Reichstandschaft nie gegeben war. 63).
Zur Gruppe der unsicheren Zahler gehörten auch jene Stände, die sich zu hoch
angeschlagen fühlten (entweder durch die jeweiligen Erhöhungen gegenüber der
letzten Matrikel oder generell im Vergleich zu anderen Ständen) und die daher
ihren Zahlungen nur teilweise oder gar nicht nachkamen. So protestierte Dr.
Conrad Peutinger am 18. Mai - wenn auch erfolglos - als Sprecher der Städte über
die zu hohe Heranziehung der Reichsstädte im Gegensatz zu den anderen
Ständen. 64).
Auch die Grafen und Herren brachten am 26. Mai eine Supplikation gegen die
ihrer Meinung nach zu hohe Romzugveranlagung vor. 65).
Hätten die Grafen und Städte im Mai 1521 gewusst, dass die in Worms
beschlossene einmalige Hilfe für den Romzug dann für fast 300 Jahre die Basis
für die Aufteilung der Reichshilfen bilden würde, wären die Proteste
wahrscheinlich heftiger und hartnäckiger ausgefallen.
Auf einen weiteren Mangel der Romzugmatrikel ist noch hinzuweisen: sie
enthält zahlreiche fehlerhafte Angaben. So wurde auf Grund eines Schreibfehlers
zusätzlich zur Abtei Walckenride (im Harz) auch eine - nicht existierende -
Abtei Backenriede in die Geldmatrikel aufgenommen, nach der noch Mitte des
Jahrhunderts der Reichspfennigmeister „fleißig nachforschen" ließ. 66).
Ebenfalls nicht aufzufinden waren die Grafen von Gleichen (angeschlagen auf
3 Reiter und 13 Mann Fußtruppen), die Herren von Pyrmont (1 Reiter, 4 Fußknechte)
und der Abt von Hunnoltshausen ( 2 Reiter, 9 Fußknechte).67). In einem Würzburger
Standbuch sind für 1521 insgesamt 8 Abteien genannt als „stende so man nit finden
kann".68). Ein weiteres - letztes - Beispiel für die Ungenauigkeit der Matrikel:
mehrere Reichsabteien sind nicht enthalten, obwohl sie bereits vor 1521 belehnt
wurden.69).
Was die in die Romzugmatrikel aufgenommenen Stände betrifft, kann man
zusammenfassend wohl von einer gewissen Kontinuität im Verlauf der
vorangegangenen 100 Jahre sprechen. Allerdings führte diese gepaart mit offenbar
geringer Flexibilität zu einer jahrzehntelangen Fortschreibung fehlerhafter oder
realitätsferner Eintragungen. Damit wurde zweifellos auch der innere Wert der
Matrikel vermindert, weil schon beim Anschlag klar zu erkennen gewesen sein
musste, dass nur ein Teil der bewilligten Summe auch tatsächlich
hereinkommen würde. 70).
Andererseits hätte die Herausnahme von unsicheren Zahlern nicht nur die
Aufgabe von Rechtspositionen des Reichs bedeutet, sondern wohl auch
andere Stände ermuntert, sich von den Matrikularverpflichtungen zu befreien.
Zugleich hätte die Herausnahme dazu geführt, dass Erhöhungen gegenüber
einer vorangegangenen Matrikel höher ausgefallen wären und die Aufteilung
der notwendigen Geldsumme auf weniger Reichsstände zu höheren
Einzelanschlägen hätte führen müssen.71).
Die angeschlagenen Kontingente
Der theoretische Ansatz für die Lastenaufteilung durch die Matrikel war klar:
„kein stand sollte bevor- oder benachteilt werden" 72).
Es sollten sich die Anschläge daher einerseits nach dem Einkommen und Vermögen
der einzelnen Stände richten, andererseits war auf ein entsprechendes Verhältnis
innerhalb der jeweiligen Ständegruppen zu achten und schließlich auf eine gewisse
Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Ständegruppen. Ein Herantasten
an diese Ausgewogenheit hatte es in zahlreichen unterschiedlichen
Matrikelversuchen im 15. Jahrhundert gegeben. Diese einzeln zu untersuchen würde
allerdings den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
Für den Römermonat bezeichnend ist jedoch, dass er – was die Anteile der
Ständegruppen am Gesamtanschlag betrifft – durchaus als Endpunkt einer
kontinuierlichen Entwicklung gesehen werden kann. So beträgt der Anteil der
Kurfürsten am gesamten Römermonat rund 9 %, der Anteil der Bischöfe 20%,
und der Äbte 6%. Auf die weltlichen Fürsten entfallen 29 %, auf die Grafen und
Herren 11% und auf die Städte 25%.73).
Innerhalb der einzelnen Gruppen, aber auch im Quervergleich bemühte man sich um
Ausgewogenheit, wodurch aber Einkommens- und Vermögensunterschiede manchmal
zu wenig berücksichtigt wurden. Abgesehen von Böhmen (400 Reiter und 600
Fußsoldaten) sowie Österreich und Burgund (je 120 R. und 600 F. ) lagen die
höchsten Kontingente bei 60 Reitern und 277 Fußsoldaten. Diese Summe galt für
alle Kurfürsten, aber auch den Erzbischof von Salzburg, den König von Dänemark,
die Herzöge von Bayern, Lothringen, Württemberg und Savoyen, sowie den
Landgrafen von Hessen. „Schlusslicht" unter den weltlichen Fürsten waren die
Fürsten von Anhalt mit 9 Reitern und 10 Fußknechten.
Die Obergrenze bei den Bischöfen lag bei 50 Reitern und rund 200 Fußsoldaten.
Die Bandbreite erstreckte sich z. B. von Würzburg (45 R. 208 F.) und Bamberg (36
R. 202 F.) über Augsburg (21 R. 100 F.) und Passau (18 R. 78 F.) bis Gurk (12 R.
60 F.), Lavant (5 R. 19 F.) und Worms (2 R. und 13 F.).
Allgemein geringere Anschläge gab es bei den Prälaten: z. B. Fulda (14 R. 46
F.), St. Gallen (6 R. 30F.), Kempten (5 R. 18 F.). Die Äbtissin von Lindau: 1
Reiter und 10 Fußknechte.
Die Spitzenwerte bei den Grafen und Herren lagen zwischen 8 und 12 Reitern
sowie bei 45 Fußsoldaten. Vier Herren hatten nur jeweils einen Reiter und keine
Fußknechte zu stellen.
Bei den Städten lagen Nürnberg und Metz (je 40 R. und 250 F.), sowie Köln (30
R. 322 F.) an der Spitze, gefolgt von Straßburg (40 R.225 F.) und Ulm (29 R. 150
F.). Die weiteren größeren Städte stellten etwa 20 Reiter und zwischen 90 und
180 Fußsoldaten (in dieser Gruppe z.B. Regensburg, Frankfurt, Aachen, Lübeck,
Hamburg und Dortmund). Zum Vergleich noch einige kleinere Städte: Worms
(10 R. 78 F.), Heilbronn (6 R. 60 F.), Speyer (3 R. 99 F.) , Wetzlar (keine Reiter,
31 Fußsoldaten).74).
Generell wurde – wie schon betont – beim Romzug auf die Konstanzer Matrikel
von 1507 Bezug genommen. In dieser gemischten Truppen/Geldmatrikel waren
insgesamt 3791 Reiter angeschlagen. Zusammen mit den jeweils 120 Reitern für die
österreichischen Erblande und für Burgund, die 1507 nicht enthalten waren,
konnte ohne große Änderung die Reiterzahl der Romzugsmatrikel erreicht
werden. 75). Bei den Fußtruppen von 9.000 Mann kam es zu einer Erhöhung von
50 – 100 %. 76).
Bei der Romzugsmatrikel wurde versucht, auf die unterschiedliche
wirtschaftliche Entwicklung der Stände einzugehen: „... einem iden stand und
person seinem wesen und vermugen nach zu- und abgelegt und in dem, sovill
muglich gewest, gleichheit gehalten". 77).
Am Beispiel der Reichsstädte zeigt sich, dass sie zwar – in Gulden
umgerechnet – etwa doppelt so hoch wie in Konstanz angeschlagen wurden, dass es
dabei aber durchaus zu einer inneren Differenzierung kam. So hatte Köln 1507 am
gesamten Städteanschlag 7,1% aufzubringen, Nürnberg und Straßburg zahlten je 6,7
%. Diese Anteile verringerten sich im Römermonat auf 6,8%, 5,3% bzw. 4,7%. 78).
Der Unterschied zwischen Höchst- und Niedrigstzahlern wurden abgeschwächt, es
kam zu einigen Verschiebungen innerhalb des Städtekorpus.79). Die
Romzugsmatrikel war für große Städte generell günstiger, was wohl auch auf
bessere Kontaktmöglichkeiten der größeren Städte zu den höheren Ständen
zurückgeführt werden konnte.80 ).
Recheneinheit Römermonat
Geht man vom Wormser Anschlag in Höhe von 4.202 Reitern und 20.063 Mann
Fußtruppen aus, 81), so betrug ab 1522 die theoretische Recheneinheit
„Römermonat" 122.272 Gulden. In der Praxis brachte ein Römermonat jedoch
auf Grund der teilweise „unsicheren Posten" im Anschlag deutlich weniger ein.
Dazu kam, dass einigen Ständen, die sich ungerecht angeschlagen fühlten, eine
neue „Abschätzung" gewährt wurde. 82).
„Wenn man nun nach Abzug dieses Nachlasses, noch die Posten abrechnet, die
theils unrichtig, theils ganz verloren sind, so bleibt nur eine Summe von 88.464
Gulden übrig; und selbst hierzu sollen nicht immer alle Beiträge richtig
eingegangen seyn". 83).
Auf dem Reichstag von Nürnberg 1522 beantragte der Kaiser, die für den Romzug
bewilligten Truppen gegen die Türken einzusetzen. 84).
Die Beratungen erbrachten eine „doppelte Abkehr" von Worms: es erfolgte eine im
Jahr zuvor noch ausdrücklich ausgeschlossene „Umwidmung" sowohl gegen die
Türken (wenn auch nur in Form einer „eilenden Hilfe" für Ungarn von 3.000
Fußknechten für drei Monate), als auch in eine Geldzahlung.85). Vor allem die
Umwandlung in Geld konnte gegen heftige Widerstände der Reichsstände
nur mit dringenden militärischen Notwendigkeiten begründet werden, „galt aber
nur für dieses eine Mal und musste bei allen weiteren Bewilligungen bis zum
völligen Verbrauch der Wormser Matrikel im Jahr 1529 stets aufs neue ausdrücklich
begründet und gestattet werden". 86).
1523 wurden wieder in Nürnberg 2/4 des Fußvolks der Romzugsmatrikel, diesmal
auf 6 Monate bewilligt – wieder in Geld und nicht in Truppen. 87). Bis 1529 wurden
alle sechs bewilligten Römermonate – wenn auch in Raten – erbracht. 88).
Damit wurde die Matrikel ab 1522 zur Norm, allerdings noch immer mit Einschränkungen.
Für die Türkenhilfen blieb der Römermonat – auf der Basis des Beschlusses von
1522 – ausschließlich auf die Fußtruppen beschränkt. 89).
Das führte einerseits zu einer Verzerrung zu Ungunsten jener Stände, die
verhältnismäßig mehr Fußtruppen zu stellen hatten und verminderte andererseits
auch die zu erzielende Geldsumme 90).
Fazit: es waren – auch zum Ausgleich für säumige oder unwillige Zahler – überhöhte
Forderungen notwendig. 91).
Beim Beschluss 1529 in Speyer für die eilende Türkenhilfe wird (zusätzlich zu
den nicht zurückbezahlten Hilfsgeldern von 1526) der Rest der Romzugshilfe
eingefordert (1/2 Viertel der Fußtruppen für 6 Monate, 1 ½ Viertel der
Fußtruppen für 3 Monate u n d „alle Reisigen").
1535 wurden 1 ¼ Römermonate bewilligt, hier bereits in der Größenordnung von
150.000 Gulden. Es war dies also ein ganzer Anschlag inklusive Reiter. Zugleich
mit der Wiederaufnahme und Vervollständigung dieser Bestimmung 1541 in
Regensburg gab es eine Solderhöhung für die Reiter auf 12 Gulden pro Monat.
Damit wurde der Römermonat tatsächlich auf die theoretische Summe von 128.000
Gulden angehoben. 92).
Hier erfolgte –so Sieber – eigentlich erst „die Einführung des Römermonates, der
für die spätere Zeit so charakteristisch geworden ist: für jeden Stand ist dem ihm im
Romzugsanschlag bestimmte Ansatz die Norm; je nach der Gesamthöhe der
Bewilligung erhöht oder vermindert, ist er nach seiner Umrechnung in Gulden zu
erfüllen".93).
Zwischen den Römermonatsbewilligungen und den tatsächlichen Eingängen schien
es gewaltige Differenzen gegeben zu haben. Steglich 94 ) zählt bis 1541 vier von
den Reichsständen bewilligte und erbrachte Türkenhilfen: 6 Römermonate 1522,
einmal 12 und nochmals 36 Römermonate für die beiden Hilfen 1530 und
1 ½ Römermonate 1541. Diese zusammen 55 ½ Römermonate hätten theoretisch
6,6 Millionen Gulden bringen müssen. Demgegenüber meint Schmid 95),
dass sich „die tatsächlichen Steuerleistungen, die die Stände für das Reich in der
ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts erbracht haben, schätzungsweise zwischen
2,5 und 3,5 Millionen Gulden bewegt haben".
Obwohl der Begriff Römermonat seit seiner Entstehung mit dem Begriff
Türkenhilfe verbunden war, beschränkte sich seine praktische Anwendung vor allem
auf „eilende Hilfen" in Größenordnungen um etwa 100.000 Gulden. Für „beharrliche
Türkenhilfen" mit geschätzten Kosten von 1,8 bis 3,6 Millionen Gulden 96) reichten
die Römermonate nicht aus. Es wurde daher 1542 und 1544 nochmals die
Einhebung eines - modifizierten – Gemeinen Pfennigs beschlossen.97).
Die Eingänge blieben aber deutlich hinter der Erwartung von drei Millionen
Gulden zurück. 98).
Bis zum Ende der Regierungszeit von Karl V. folgten dann noch weitere
18 Römermonate für Türkenhilfen.99).
Zur größenmäßigen Einordenbarkeit des Römermonats von 120.000 bzw.128.000
Gulden, aber auch zur Kostenentwicklung in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts
einige Vergleichswerte: die Aufenthaltskosten des Kurfürsten von Sachsen am
Reichstag in Worms 1521 betrugen rund 12.000 Gulden. 100).
Die durchschnittlichen Gesamtausgaben des Staates Hessen pro Jahr beliefen
sich um 1519 auf etwa 16.500 Gulden, 2o Jahre später schon auf über 140.000
Gulden.101). Für Ausrüstung und Besoldung von 10.000 Fußknechten für drei
Monate musste man - ohne Kanonen – in den 1530-er Jahren mit ca. 230.000
Gulden rechnen.
Drei Vergleichszahlen aus 1543 sprechen dafür, dass der Römermonat als
Reichssteuer für die einzelnen Länder eine offensichtlich vergleichsweise
geringe Rolle spielte: in diesem Jahr gingen vom Reich an Türkenhilfe etwa
80.000 Gulden ein, während gleichzeitig die niederösterreichischen Länder allein
300.000 Gulden aufbringen mussten. 102).
Im selben Jahr bewilligten die bayerischen Landstände 600.000 Gulden zur
Schuldentilgung und zum Ankauf dreier Dörfer.103).
Der Römermonat auf dem Weg zur Gebrauchsmatrikel
Die weitere Entwicklung des Römermonats bis zum Ende des 16.Jahrhunderts ist
geprägt vom politischen und konfessionellen Umfeld im Reich und von der
Türkengefahr. Es sollen daher hier punktuell jene Themen angesprochen werden,
die mit dem Römermonat in unmittelbarem Bezug stehen, das heißt, seine
Beschlussfassung, seine Verwendung und seine wertmäßige Entwicklung.
Die sich verstärkende konfessionelle Diskussion wurde zunächst bei die
Beschlussfassung des Römermonats zu einem wichtigen Thema. Von
protestantischer Seite kamen zunehmend Drohungen, die Zustimmung zu den
Steuerbeschlüssen zu verweigern. Es war dies allerdings vor allem ein taktisches
Mittel, um den Kaiser zu Konzessionen in Religionsfragen zu bewegen. 104).
Dies wurde deutlich am Reichstag in Speyer 1529. Dort wurde im ersten Entwurf
der Protestation die Verweigerung der Türkenhilfe in Erwägung gezogen, dann aber
doch nicht aufgenommen. Der Kampf gegen die Türken wurde auch bei den
Protestenten als „christliche Pflicht" angesehen, bei der man der weltlichen Obrigkeit –
dem Kaiser – den Gehorsam nicht verweigern durfte.105). Die meisten
protestantischen Stände zahlten schließlich. In der Folgezeit hatten die
Protestanten die Römermonatbewilligung dann immer wieder mit der Forderung
nach Schutz vor Kammergerichtsverfolgung und Garantie des inneren Friedens
junktimiert.106).
Im Zuge der konfessionellen Diskussionen wurde die schon früher gestellte
Frage wieder aufgeworfen, ob Römermonatsbeschlüsse auch für abwesende Stände
Verbindlichkeit hätten. Nach Ansicht der Reichsstände musste man Steuern nicht
bezahlen, an deren Zustandekommen man nicht mitgewirkt hatte. 107).
Für die evangelischen Stände kam noch hinzu, dass sie bindende
Mehrheitsentscheidungen nur dann akzeptieren wollten, wenn die Zerstörung des
Gemeinwesens drohte. Das führte auf dem Regensburger Reichstag 1597/98 und
nochmals fünf Jahre später zur kuriosen Situation, dass von den Ständen auf einem
Reichstag zwei unterschiedlich hohe Römermonatsbewilligungen beschlossen
wurden. 108).
Das Prinzip des Römermonats als zeitlich befristete und vor allem
zweckgebundene Steuerbewilligung wurde 1548 einmalig durchbrochen. Karl V.
erhielt einen Römermonat „auf Vorrat" bewilligt. Eine Art Kriegskasse, mit der
das Reich rasch auf Angriffe reagieren und damit den langen Zeitraum zwischen
Römermonatsbeschluss und Auszahlung des Geldes überbrücken konnte. Nach
einer zweckentfremdeten Verwendung des Geldes 1551 unterblieben vorgesehene
Ergänzungen. 109).
Das Sammeln der Gelder blieb ausschließlich Sache der Stände und
Reichskreise. Das eingegangene Geld wurde entweder in drei bis vier
Reichsstädten oder auf Ebene der nach 1530 zunehmend an Bedeutung
gewinnenden Kreise zusammengefasst und auch verwahrt. Als Kompromiss
zwischen dem Wunsch der Stände nach Kontrolle des Geldes und der Notwendigkeit,
das Geld auf Reichsebene verfügbar zu machen, entschied eine von Kaiser und
Ständen bestellte Kommission über die Freigabe.110 ).
Seit 1530 wurde den Ständen das Recht auf Subkollektation eingeräumt, also
das Recht, die Matrikularbeiträge die sie bisher aus eigener Kasse bezahlen
mussten, auf die Untertanen umzulegen. 111).
Zwar wurde klargestellt, dass dies nur in adäquater Höhe erfolgen durfte, 112),
aber die Umlage dürfte nicht so sehr für den „Römermonat", sondern vor allem für
die Stände Vorteile gebracht haben.113). Oft trieben die Stände mehr als
erforderlich ein und lieferten nur einen Teil dieses Geldes ab.114).
Untertanen waren selbstverständlich bei Gerichtsandrohung zu Steuerzahlung
verpflichtet:
„...das auch der Kayserliche Fiscal gegen den Ungehorsamen vor dem Kayserl.
Cammer-Gericht, wie gewöhnlich und sich gebührt, procedieren und die zu
Bezahlung anhalten soll." 115).
Gegen Stände, die ihren Römermonat schuldig blieben, gab es zwar auch die
Drohung mit Prozessen beim Kammergericht, doch konnten entweder die Urteile
nicht exekutiert werden – oder Prozesse unterblieben aus politischen Gründen.116).
1529 zählte eine Fiskalliste 80 Stände auf, die sich geweigert hatten, den
Römermonat überhaupt zu bezahlen - ein Schuldenstand von 70.000 Gulden. Weitere
27 Stände hatten gegen die Höhe ihrer Anschläge protestiert.117).
Gegen Ende des Jahrhunderts verbesserte sich - wenn auch überwiegend aus
statistischen Gründen – die Zahlungsmoral. Die Beschwerden jener Stände, die
sich in der Romzugmatrikel nicht ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
entsprechend angeschlagen fühlten oder auch zeitweilige Zahlungsunfähigkeit
einiger Stände führten zu ersten kleineren Korrekturen in der Matrikelaufteilung
(zahlungsunwillige Stände wurden weiter mitgeschleppt, weil es von ihnen zwar
keine Geldeingänge, aber eben auch keine Beschwerden gab!)
Der „moderierte" Römermonat
Die ersten sogenannten Moderationen mit kleineren Berichtigungen oder
Ermäßigungen erfolgten in den Jahren 1526, 1529 und 1545. 118).
Dabei wurde aber das Problem der sogenannten „ausgezogenen" Stände
nicht gelöst. Hätte man sie aus der Matrikel entfernt, zugleich aber die
Gesamtsumme nicht verändert, wäre es für die verbliebenen Stände
zwangsläufig zu Quotenerhöhungen gekommen.
Die erste Änderung 1526 betraf 21 Städte. Das Regiment senkte ihre
Matrikularbeiträge, ohne dass dazu der Reichstag einen Auftrag erteilt hätte.
Die Reduzierungen bewegten sich zwischen 7,9% und 79,2%. 119).
Im Jahr 1529 in Augsburg war auffallend, dass von fünf Städten nur ein Teil
ihrer Außenstände (zwischen einem Drittel und der Hälfte) eingefordert wurden.
Alle fünf waren treue Anhänger des katholischen Glaubens. „Konfessionelles
Wohlverhalten belohnte das Regiment mit finanziellem Entgegenkommen".120).
Beträchtliche Veränderungen brachten die Moderationen 1545/1548. Statt 84
Städten im Jahr 1521 wurden jetzt nur noch 69 für den Römermonat herangezogen.
Der gesamte Anteil der mittelgroße Zahler kam es zu deutlichen Verbesserungen 121).
Auch Exemtionen einzelner Stände wurden 1545 berücksichtigt, vor allem wenn die
bisherige Steuerleistung des eximierten Standes vom größeren Reichsstand nicht
mit übernommen wurde. Allein aus diesem Titel erwuchs dem Römermonat ein
Fehlbetrag von rund einem Viertel.122). Damit sank schon der theoretische Ansatz
des Römermonats auf unter 100.000 Gulden.
Zwischen 1551 und 1577 hatten dann weitere fünf Moderationen die nominelle
Steuersumme weiter auf rund 64.000 Gulden gesenkt. 123 ).
Damit waren zwar zahlreiche Stände von 1521 nicht mehr im Römermonat
vertreten und die durch den Römermonat repräsentierte Summe war nahezu halbiert,
aber als Begriff und als Instrument der Kriegssteueraufbringung blieb er
weiterhin in Verwendung.
Auch wenn die Vergleichbarkeit der „Römermonate" somit kaum mehr gegeben war,
soll der Frage nachgegangen werden, was der Römermonat dem Reich Ende des 16.
Jahrhunderts „gebracht" hat und wie weit es Verschiebungen bei der Belastung der
einzelnen Ständegruppen gegeben hat.
Bis 1555 waren insgesamt 73,5 Römermonate bewilligt worden.124).
Von 1556 bis 1603 waren es bereits 326 mit einer Gesamtsumme von
18.692.210 Gulden.125).
Wenn auch die absolute Zahl wenig aussagekräftig ist, so zeigt doch die Verteilung
der Summe auf die einzelnen Ständegruppen gegenüber 1521 deutliche
Verschiebungen 126):
Die Kurfürsten trugen jetzt einen Anteil von 14,4% (+ 0,5%), 127),
die Bischöfe 21,5 (+ 2,2), die Fürsten 27,5 (+ 0,3), die Prälaten 6,6 (+0,4) und
die Grafen 11,0 (+0,5). Bei einem einzigen Reichsstand waren die Anteile
gesunken (wie auf Grund der Moderationen zu erwarten war): die Städte erbrachten
jetzt 19,2% des gesamten Römermonats (um 4% weniger als 1521).
DER RÖMERMONAT - EIN ABGESANG
In den Jahren des 30-jährigen Krieges erschien der Römermonat im Zuge der
zentralistischen Verbiegung des Reichssystems im Prager Frieden 1635 kurzzeitig
in neuer Form: 128): Es kam zur Steuerbewilligung ohne Reichstag. Alle Stände
mussten mit dem Frieden eine Reichsanlage von 120 Römermonaten bewilligen 129).
„Ein Jahr später bewilligte ein Kurfürstentag (!) dem Kaiser die Einziehung von
weiteren 120 Römermonaten"130).
Auf dem Regensburger Reichstag gab es sowohl für 1640 als auch für 1641
Beschlüsse für jeweils 120 Römermonate – dem Namen nach. Von einer klar
geregelten Aufteilung – dem Wesen der Matrikel entsprechend – war keine Rede:
den Kurfürsten von Mainz und Brandenburg wurde für ihre Zustimmung vom Kaiser
die Befreiung von der Zahlung zugesichert. 131).
Die 120 Römermonate waren knappe Mehrheitsbeschlüsse, das abweichende
Conclusum der Städte auf 60 Römermonate stand nicht im Reichsabschied – dort
wurden für alle Stände jeweils 120 Monate als Verpflichtung genannt.132).
Dazu kam, dass der Kaiser Teile der Römermonate nicht für militärische Zwecke
verwendete: es floss Geld „in die Taschen der kurmainzischen und kurkölnischen
Gesandten und kaiserlichen Minister".133).
Der Westfälische Frieden 1648 verwies wieder auf das Kontingentheer der
Wormser Matrikel. Die Eingriffsmöglichkeiten des Kaisers wurden wieder
beschnitten.134).
1681 wurde im Zuge der Reichsdefensionalordnung das Simplum der Wormser
Matrikel auf 12.000 Reiter und 28.000 Fußknechte erweitert. Die Kontingente
wurden nicht mehr für die Stände, sondern für die Reichskreise festgelegt, die
dann für die weitere Verteilung „nach Maßgabe der Wormser Matrikel sorgen
mussten." 135).
Einzelne Reichsstände erhielten weitere „Moderationen", die immer größer
werdende Differenz zwischen dem „Idealfuß" der Matrikel und dem tatsächlichen
Zahlungsschlüssel führten zur endgültigen Umbildung des Römermonats in eine
neue sogenannte „Usualmatrikel" - die allerdings nach wie vor von den
Reichsständen bewilligt werden musste. 1737 wurden die Einnahmen eines
„Römermonats" schließlich nur noch mit 58.280 Gulden angegeben.136).
Dass Kaiser Karl VI. am Reichstag in Regensburg 1716 zur Fortsetzung des
Türkenkrieges eine „freiwillige Beisteuer von fünfzig Römermonaten, welche sie
innerhalb sechs Monaten zu Wien nach dem gemäßigten Fuße der Reichsmatrikel
bezahlen wollten" 137) bewilligt wurde, dass es 1734 zum Krieg gegen Frankreich
30 Römermonate gab und schließlich „unter Franz dem Ersten zur Unterhaltung
der Reichs-Executionsarmee im Jahre 1757 <30>, 1758 <20> und 1760 <40>
Römermonate bewilligt" 138) wurden, sei aus statistischen Gründen
hier noch angeführt, hatte aber mit dem ursprünglichen „Römermonat" nicht mehr
viel mehr als den Namen gemeinsam.
- - - - -
Dass sich der Römermonat im 16. Jahrhundert zur Recheneinheit für die
Aufbringung der Reichskriegssteuern entwickeln konnte, lag keineswegs an der
Qualität der Wormser Matrikel, sondern am Fehlen eines zentralen Steuersystems
im Heiligen Römischen Reich.
Das wieder war bedingt durch den verfassungspolitischen Dualismus von Kaiser
und Reichsständen. Diese hatten das Steuersystem fest in ihren Händen. Die
Beschlussfassung der Steuern, die Geldeinhebung und die Kontrolle der Verwendung
blieb trotz mehrer Versuche der Kaiser, einen direkten steuerlichen Durchgriff
auf die Untertanen zu erreichen, Sache der Reichsstände.
Der Wunsch der Kaiser nach regelmäßigen, kalkulierbaren Steuereinnahmen wurde
nicht erfüllt. Sie mussten sich daher jeweils für eine konkrete Aufgabe von den
Reichstagen eine bestimmte Geldsumme bewilligen lassen. Nur im Licht dieser
Voraussetzungen zeigt sich die Stärke des Römermonats: er hatte – jedenfalls in
den Anfängen – eine klare Vorgabe für die Größe der Truppenhilfe und – mit einem
ebenfalls klargestellten Umrechnungsschlüssel – für die bewilligte Geldsumme.
Und es war in der Matrikel ebenso klar definiert, welchen Anteil jeder einzelne
Reichsstand an einem Römermonat zu leisten hatte.
Angesichts der ständischen und politischen Veränderungen und
Weiterentwicklungen musste dieses System ein begrenztes Ablaufdatum haben
(unabhängig von den Fehlern, die von Anfang - wissentlich - an mitgeschleppt
wurden).
Dass dieses Datum – zumindest was den liebgewordenen Sprachgebrauch für die
Steueraufbringung betrifft – bis zum Ende des Reichs hinausgeschoben werden
konnte, liegt an der bereits in den ersten Jahren entwickelten Methode:
„Weil du weißt, dass nur die Hälfte hereinkommen wird, bestelle doppelt so
viel, damit du bekommst, was du brauchst".
FUSSNOTEN
1 ) Vgl. Handwörterbuch Rechtsgeschichte IV. S.604 u. 1113.
2 ) Neuhaus, Reich S.12; Zeumer, Quellensammlung . Nr. 155 Anschlag für die
Romzugshülfe S 255- 259. Zieht man die bereits in der Matrikel in Klammer
gesetzten Stände ab, ergibt sich eine Gesamtzahl von 376; im Handwörterbuch
Rechtsgeschichte werden sowohl (S. 765) 384 als auch ( S. 1113) 405 Stände
angegeben.
3 ) Vgl. Steglich S.11; Schmid, Reichssteuern S.164
4 ) Roll S. 95; vgl. dazu auch Schmid, Reichssteuern S 164.
5 ) Heer, S. 194.
6 ) Vgl. Handwörterbuch IV.S. 1125.
7 ) Sieber S. 4.
8 ) ds. S. 5.
9 ) Handwörterbuch IV. S. 1125. Sieber S. 4 hat für das Jahr 1401 „den Eindruck,
dass der König geradezu gehofft hatte,. dass die Städte den Weg des Loskaufs,
der ihnen freistand, beschreiten und dadurch die Summen liefern würden, deren er
zur Besoldung der fürstlichen Truppen bedurfte".
10 ) Schmid, Reichssteuern S. 164.
11) Handwörterbuch IV. s. 1125.
12 ) Schmidt, Altes Reich S. 11.
13 ) Steglich S. 37.
14) Duchhardt S. 106
15 ) Angermeier, Reichsreform S.325.
16 ) Vgl. Prietzel S. 143.
17) Vgl. Blaich S. 83. Dass allerdings die Matrikularbeiträge – wie er schreibt -
"das Reich völlig von der Gunst der Territorialherren und der Reichsstädte
abhängig" gemacht hätten, scheint mir die Einflussmöglichkeiten der Kaiser auf
den Reichstagen und auch auf gesellschaftlichem und politischem Gebiet etwas zu
gering anzusetzen.
18 ) Angermeier, Reichsreform. S. 325.
19 ) Zeumer Nr. 154 § 7. S. 252.
20 ) Handwörterbuch IV. S. 689.
21 ) Angermeier, Reichsreform S. 324
22 ) Handbuch S. 389
23 ) Neuhaus, Reich S. 20.
24 ) Isenmann S.199.
25 ) Schmid, Gemeiner Pfennig S. 16.
26 ) Handbuch S. 604.
27 ) Sieber S. 7-11, S. 17 vergleicht im Detail die fünf Reichstage von 1422,
1431, 1454, 1467 und 1489. So sind etwa 1422 2.000 Gleven (je 3 bis 5
Reiter), 1431 8.200 Gleven - also etwa das vierfache - aufzubringen.
während aber von den Kurfürsten bis zum fünffachen aufzubringen ist, sind
die städtischen Kontingente „nur" verdoppelt. Extrem ist die Erhöhung für
den Bischof von Augsburg (1o-fach), dagegen bleibt der Anschlag für den
Bischof von Regensburg gleich.
28) Sieber S. 11 zeigt in einer Vergleichstabelle, dass etwa der Bischof von
Salzburg 1467 statt der zu erwartenden 50-prozentigen Reduzierung gegenüber
1454 tatsächlich nur 10 % der Reiter (50) und 13 % der Fußknechte (130) stellen
musste. Der Bischof von Bamberg hatte dagegen mit 30 Reitern 60 % seines
früheren Anschlags und mit 100 Fußknechten sogar 83 %. Der Bischof von
Straßburg wurde bei den Reitern (20) gleich hoch angeschlagen wie 1454,
musste aber mit 70 Fußknechten sogar 115 % seines früheren Anschlages
stellen. Im Quervergleich zeigt sich, dass etwa die Stadt Frankfurt 30 Reiter
und 70 Fußknechte stellen musste (und damit nur 15 % bzw. 23 % des
früheren Anschlages).
29 ) Schmid, Reichssteuern S. 161.
30) Schmid, Gemeiner Pfennig S. 53.
31 ) Janssen, Reichskorrespondenz, Nr. 640, S. 477; München, Kurbayern, Äuß.
Archiv 3134, fol. 246 a; zit. bei Schmid, Gemeiner Pfennig S. 53 f.
32 ) Sieber S. 17.
33 ) Schmid, Gemeiner Pfennig S. 54; vgl. RTA MR, III, Nr. 299 b, S. 1173.
34 ) Sieber S. 18.
35 ) ds. S. 20. Vgl. Willoweit S. 95.
36 ) RTA MR 3 a, 603 ff.
37 ) Sieber S. 99.
38 ) Vgl. Schmid, Gemeiner Pfennig S. 18.
39 ) Insenmann S. 216.
40 ) Schmid, Gemeiner Pfennig s. 23.
41 ) Handwörterbuch II, S 1503 ff.
42 ) Insenmann S. 193. Vgl. dazu auch Schmid, Reichsteuern S. 168 ff.
43) Buschmann S. 19o § 4: „Item Fürsten, geistlich und weltlich, Prelaten,
Graven, Freyherrn und Comun söllen yeder mach seinem Stand und Wesen
herinn etwas mer thun dann ander, als sich wol gepürt"..
44 ) Schmid, Reichssteuern S. 169.
45 ) Schmid, Gemeiner Pfennig S.214/ 215 weist darauf hin, dass die normalen
Stadtsteuern oft mehr als den fünffachen Betrag der Reichssteuer ausmachen
konnten und daher 1 Gulden kein besonderes Opfer bedeutete. Ein verheirateter
Handwerksmeister mit einem Jahreseinkommen von 40 Gulden musste etwa einen
halben Tag arbeiten, um für sich und seine Frau den Steuerbetrag des
Gemeinen Pfennigs zu verdienen. Knechte und Mägde kamen auf weniger als 10
Gulden im Jahr.
46 ) Schmid, Reichssteuern S. 168.
47 ) ds. S. 170.
48 ) Wohlfeil S 138.
49 ) Steglich S 11. Bei der Beurteilung der künftigen Römermonatsbewilligungen
müsste daher m.E. in Betracht gezogen werden, dass von einen aufzubringen
G e s a m t h e e r 62,.5 % der Reiter und 55,5 % der Fußtruppen durch den
Römermonat und 37,5 % der Reiter, sowie 44,5 % der Fußtruppen durch den
Hilfeempfänger gestellt werden sollten.
50 ) RTA II Nr. 47.
51 ) RTA II Nr. 98.
52 ) Vgl. Zeumer, S. 255 ff.. Einige Vergleichszahlen aus der Matrikel soll
dies deutlich machen:
Anschläge: Romzugsmatrikel Geldmatrikel
Reiter Fußtruppen Gulden
Die Kurfürsten, sowie der Herzog
von Württemberg 60 277 600
Erzbischof von Salzburg 60 277 500
Nürnberg 40 250 600
Metz 40 250 500
Regensburg 20 112 120
St. Gallen (Prälatur) 6 30 120
Es zeigt sich, dass etwa Salzburg gegenüber dem Römermonat bei der
Geldmatrikel billiger wegkommt als die truppenmäßig gleich hoch veranlagten
Kurfürsten. Die Städte Nürnberg und Metz zahlen in der Geldmatrikel verhältnismäßig
viel, Regensburg auch im Städtequervergleich weniger. St. Gallen wieder hat im
Vergleich zu den Kurfürsten in der Truppenmatrikel 10 %, in der Geldmatrikel jedoch
20 % zu zahlen. Dazu kommt, dass einige Stände nur in der Romzugsmatrikel, andere
nur in der Geldmatrikel vorkommen. Böhmen etwa, das ja an den Reichsinstitutionen
nicht teilnahm, war nicht in der Geldmatrikel, der Herzog von Holstein war in der
Geldmatrikel angeschlagen, nicht aber beim Römerzug.
53 ) Stollberg-Rilinger S. 15.
54 ) Zeumer, S. 259: tatsächlich zählt zu den Ungenauigkeiten der Matrikel
(die noch zu behandeln sind), dass in der Gruppe der "Graven und Hern" z. B.
„Die Ritterschaft der Sloß Friedberg und Geilnhausen" mit insgesamt 14 Reitern
und 63 Fußsoldaten
aufgeführt ist.
55) Neuhaus, Reich; S. 38: in Form der sogenannten „Charitativsubsidien" oder
„subsidia caritativa" seit 1542; (Schmid, Reichssteuer S 196.), ebenso Rabe
s. 431. vgl .dazu Duchhardt, S 104: er bezeichnet die Verhinderung der
Reichsstandschaft der Ritter als Erfolg der kaiserliche Politik, die auf die
Schwächung des Verfassungsorgans Reichstag ausgerichtet war.
56 ) Handwörterbuch IV.S 764: 6 Kurfürsten (Böhmen fehlt), 43 geistliche und
32 weltlichte Fürsten, 54 Prälaten, Äbtissinnen und Balleien, 119 Grafen und
Herren sowie 74 Reichsstädte.
57) Zeumer Matrikel S. 255 – 259. Vgl. dazu paradigmatisch Neuhaus, ReichS. 27 –
35: die Zahl der Erzbischöfe betrug 1792 nur noch zwei, der Bischöfe nur
noch 22 (zu erklären mit Säkularisierungen, Mediatisierungen - Gurk, Seckau und
Lavant wurden z.B. österreichisch - und Übergängen in Nachbarstaaten, etwa in die
Eidgenossenschaft und nach Frankreich). Die Zahl der Reichsprälaten ging bis
1792 auf 40 zurück, die der Reichsstädte auf 51.
58 ) Handwörterbuch IV. S. 768.
59 ) Neuhaus, Reich; S.32: danach „erloschen fast ein Drittel der reichsgräflichen
Familien während der frühen Neuzeit". Weitere Verluste entstanden durch
Mediatisierungen und Erhebungen in den Fürstenstand. Umgekehrt kamen durch
Erhebungen auch neue Reichsgrafen hinzu.
60 ) Roll S.110.
61 ) Sieber S. 86.
62 ) Sieber S. 56. Der „Herzog von Masowien" war 1500 und 1507 in der Matrikel,
wurde 1512 ohne Kontingent geführt und 1521 wieder ( mit 12 Reitern und 135
Fußknechten) angeschlagen.
63 ) Neuhaus, Reich; S. 34.
64 ) RTA JR. II. S. 421 (Nr. 55): „...des die stett vast den vierten thail des ganzen
anschlags geben..." Der Vergleich mit dem Anschlag von Konstanz 1507 zeigt
übrigens, dass dieser Protest nicht wirklich zu Recht erfolgte.
65 ) RTA JR II. S. 447 (Nr. 58): „ ...wie etlich graven und hern mit der hilf zum
Romzug überlegt sind..."
66 ) Roll S. 113, Fußnote (wobei sich auch hier ein Schreibfehler eingeschlichen
haben dürfte, weil sich in der Matrikel die Abtei „Backenriede" befindet
und diese hier als Abtei „Balkenried" bezeichnet wird).
67 ) Vgl. dazu Schmid, Reichssteuern, S. 166.
68 ) Zitiert bei Sieber S. 69: es sind dies Balckenried (hier in einer weiteren
Schreibweise), Rockenhausen, Kunzlingen, Königshofen, Pronnen,
Hunoltshausen, Blankenburg und St. Johann.
69 ) Sieber S. 71: so hatte etwa der Abt von Lüders 1487 die Reichslehen
empfangen, war seither aber in keiner Matrikel zu finden. Weiters fehlen die
Abteien Hohenberg, Andlau, Zürich und Gandersheim.
70 ) Für Sieber S. 59 besteht in diesem Zusammenhang in der Reichsmatrikel.
„ein sehr konservativer Zug, der sich davor scheut, Neuerungen vorzunehmen".
71 ) Vgl. dazu Roll S. 111 f: so wurde in der Geldmatrikel 1521 der Geldanschlag
von Konstanz 1507 für jeden Stand um das Drei-fünffache angehoben, für
einige prosperierende Städte um das Sechsfache. Eine Herausnahme der
unsicheren Zahler hätte dagegen für die „braven Stände" eine Erhöhung auf
das Siebenfache bedeutet.
72 ) RTA JR II S. 423.
73 ) Sieber S. 90-91. In einer Vergleichstabelle, in der er durch Gleichsetzen
eines Reiters mit drei Fußsoldaten eine Einheitszahl ermittelt, zeigt Sieber,
dass sich dieses Verhältnis schon annähernd 1471 beim Regensburger
Christentag und vor allem beim Konstanzer Anschlag 1507 abzeichnet.
Standesgruppe (Jahr): 1471 1507 1521
Kurfürsten 10% 9% 9%
Bischöfe 18% 20% 20%
Äbte 5% 6% 6%
Weltliche Fürsten 28% 29% 29%
Grafen und Herren 14% 13% 11%
Städte 25% 23% 25%
Zu dieser Tabelle ist allerdings anzumerken, dass nach meiner Nachrechnung
Sieber im Kontingent der Kurfürsten Böhmen nicht berücksichtigt hat (offenbar
aus Vergleichbarkeitsgründen). Da die anderen Kontingente – bereinigt um
einige „Unsichere" - mit meinen Berechnungen annähernd übereinstimmen,
scheint das vergleichsweise große Kontingent von Böhmen (400 Reiter, 600
Fußsoldaten) in Siebers Tabelle überhaupt nicht auf. Unter Berücksichtigung
Böhmens würde sich der Anteil der Kurfürsten auf 13,9 % erhöhen und damit
die anderen Kontingente entsprechend vermindern (Bischöfe auf 19,3%, Äbte
auf 5,9%, Weltliche Fürsten auf 27,2%, Grafen und Herren auf 10,5% und
Städte auf 23,2%). Dennoch bleiben die Verhältniszahlen in einem Rahmen,
der eine Kontinuität von 1471 über 1507 bis 1521 erkennen lässt und
jedenfalls den Einspruch der Städte gegen das Viertel, das sie vom
Römermonat zu tragen haben (siehe Dr. Peutinger) im Lichte der
vorangegangenen Matrikularanschläge nicht rechtfertigt.
74 ) die Zahlen aus Zeumer, Nr. 55, S. 255 – 259. Der gesamte Anschlag
in RTA JR II S427 – 442.
75 ) Wohlfeil S. 144.
76 ) Sieber (S. 18 – 20) erwähnt noch einen weiten Anschlag von Konstanz als
eigentliche Basis für Worms mit 4.183 Reitern und 12.251 Mann zu Fuß –
sodass bei den Fußtruppen eine Erhöhung um50 % notwendig war, um das
Wormser Quantum zu erreichen.
77 ) RTA JR II Nr. 50.
78 ) Schmidt, Städtetag Tab. 13 S. 404 – 405.
79 ) ds.: so wechselte Rottweil von Rang 26 (mit 1,2% Anteil) auf (1521) Rang
13 mit 2,1% Anteil, Lübeck von Rang 12 auf Rang 5. Aachen fiel von Rang 8 auf
Rang 12 zurück. Im Jahr 1507 musste die Hälfte der gesamten Städtesumme
von 11 Städten aufgebracht werden, 1521 nur noch von 13 Städten.
80 )
Wohlfeil S. 81: im Wormser Reichstagsausschuss, in dem es um die Anteile
der Stände ging, waren alternierend der Straßburger Dr. Bock und der
Augsburger Dr. Peutinger vertreten. Beiden wurde von anderen Städten
einseitige Bevorzugung der „Großstädte" vorgeworfen. Vgl. Schmidt,
Städtetag S. 411: er spricht von einem "Kartell der Großstädte".
81 ) Zeumer S. 259.
82 ) RTA JR II Nr. 230.
83 ) Krünitz Oeconomische Encyclopädie (1773 – 1858) Online-Version
84 ) RTA JR III S 51, Z. 8 - 24
85 ) RTA JR. III S. 115.
86 ) Schmid, Reichssteuern, S. 165.
87 ) RTA JR III S. 320, 359. Vgl. Steglich S 23: diese 2/4 ergaben eine
theoretische Summe von 240.000 Gulden. Das eingegangene Geld dürfte
1524 mangels Verbrauch zurückgezahlt worden sein, weil der Anschlag
dann 1526 in Speyer wieder beschlossen wurde.
88 ) Schmid, Reichssteuern; Fußnote S. 164.
89 ) Sieber S. 104.
90 ) Steglich S. 36.
91 ) ds.S. 15 (am Beispiel des Beschlusses von 1522): um 3.000 Fußknechte
(mit je 4 Gulden pro Monat) 3 Monate lang zu besolden, war theoretisch die
Summe von 36.000 Gulden notwendig. Es wurde jedoch ein Anschlag auf
1 ½ Viertel Römermonate Fußvolk für drei Monate beschlossen, also eine
Summe 90.000 Gulden.
Dieser Betrag hätte in der Theorie für 7.500 Fußknechte (3 Monate lang)
reichen müssen. Tatsächlich rechnete man für die 3.000 Mann, die man für drei
Monate nach Wien senden wollte, mit einer notwendigen Summe von ca. 40.000
Gulden. Mit der überhöhten Forderung hoffte man, zumindest diese Summe
auch t a t s ä c h l i c h hereinzubringen.
92 ) Sieber S. 104.
93 ) ds. S. 104.
94 ) Steglich S. 54
95 ) Schmid Reichssteuern, S. 179.
96 ) ds. S 156
97 ) Isenmann S 197: alle geistlichen und weltlichen Reichsstände und deren
Untertanen wurden 1542 mit einer Vermögenssteuer von 0,5% belegt.. Dazu kamen
eine Einkommenssteuer auf Kapitalertrag von 10% für Klerus, Ritterorden.
Städte, Zünfte, Universitäten und andere korporative Verbände, eine Steuer
für Diener, Knechte und Mägde von 0,5% bzw. 1,6% sowie die Kopfsteuer für Juden
in Höhe von einem Gulden.
98 ) Schmid, Reichssteuern S. 179; dazu auch: der Gemeine Pfennig wurde
1544 von den meisten Ständen nicht abgeliefert.
99 ) Steglich S. 54.
100 ) Wohlfeil S. 77.
101 ) Duchhardt S. 129.
102 ) Schmid Reichssteuern, S. 194.
103 ) Eltz, S. 301 Fu0note.
104 ) Schmid, Reichssteuern, S. 187.
105 ) ds. S. 185.
106 ) Schmidt, Reich; S.83. Vgl. Angermeier, Reichsreform S 298 ff: unter dem
Druck der Türkengefahr garantierten Karl V. und König Ferdinand im Frankfurter
Anstand 1539 den evangelischen Ständen gegen Zusicherung der Türkenhilfe für
sechs bzw. 15 Monate den status quo.
107 ) Schmid, Reichssteuern S. 174. Fußnote: bei den Beschlüssen zum Gemeinen
Pfennig 1512 und 1542 war die Verbindlichkeit der Beschlüsse auch für
Abwesende bestimmt.
108 ) Schmidt, Reich S. 125: in Regensburg hatte die katholische Mehrheit 60
Römermonate bewilligt. Die evangelischen Stände erklärten nach internen
Beratungen, sie würden nur 40 Römermonate zahlen. Der Streit ging weiter und auf
dem Reichstag 1603 bewilligte die Mehrheit 86 Römermonate, die Protestenten
aber nur 60.
109 ) Schmid, Reichssteuern S. 183
110 ) ds. S. 177.
111 ) ) Vgl. Schmid, Reichssteuern S. 192. S. 167 Fußnote: Das
Subkollektationsrecht wurde den Ständen per Reichstagsbeschluss in den Jahren
1530, 1543, 1544, 1548 und 1551 gewährt.
112 ) Buschmann, Augsburg 1555 § 82 (S. 252): „... jede Obrigkeit Macht haben
soll, ihre Unterthanen ... mit Steuer zu belegen, doch höher und weiter nicht, dann
so ferr einer jeden Obrigkeit gebührend Antheil auf des Reichs Anschläge..."
113 ) Vgl. Krüger S. 8.
114 ) Press S. 122: Die Türkenhilfe des Reichstages – eine Reichssteuer – mit
ihrem hohen Prestige bei den Untertanen wurde „zur kalten Erhöhung der
Landessteuern benützt".
115 ) Buschmann 1555 § 82.
116 ) Schmid, Reichssteuern S.178 dazu Fußnote: < bei mächtigen Ständen oder
bei Ständen, deren Zugehörigkeit zum Reich in Frage stand, war der Fiskal
machtlos. Bezogen auf St. Gallen äußerte er 1529, „denn so bald ich gegen
ihnen poltern wollte, so verjag ich sie gar" >
117 ) Rabe, Reichsbund; S. 336 – 339.
118) vgl. Handwörterbuch IV. S. 1114.
119 ) Schmidt, Städtetag S. 362 und Tab. S. 363: Der Nachlass betraf den
Römerzug für 2/4 des Fußvolkes auf sechs Monate. Das kleine Bopfingen musste
statt 72 Gulden nur 15 zahlen (minus 79,2%). Metz als größter Zahler unter diesen
Städten mit Zahlungsnachlass wurde von 3.000 auf 1.800 Gulden gesenkt (40%).
Schwäbisch Hall zahlte statt 960 Gulden nur 884 (minus 7,9%).
120 ) ds. S 369. Es waren dies Ravensburg, Rottweil, Überlingen, Wangen und
Kaufbeuren. Von ihnen wurden nur zwischen 36,5 und 51,7 % der ausstehenden
Beträge vom Reichsregiment eingefordert.
121 ) ds., Tab. 14, S. 410, 411: Nicht mehr enthalten waren z. B. Göttingen,
St. Gallen und Schaffhausen. Für 44 der 69 Städte war der Nachlass höher als
25%. Bei Nürnberg und Frankfurt blieb der Anteil gegenüber 1521 gleich, Lübeck
und vor allem Augsburg (plus 28,9%) wurden höher veranschlagt.
122 ) Rabe, Reichsbund S. 657 f.
123) Schulze, S. 178 berechnet eine „fiskalische Matrikel" von 64 864 Gulden.
Danach wären vom Ausgangsbetrag 1521 abzuziehen für:
nicht vorhandene Stände 31.660
verlorene, eximierte und unvermögende Stände 15.871
Böhmen, Mähren, Schlesien, Lausitz 7.200
Österreich und seine Exemtionen 4.748
Burgund 3.656 Gulden.
124 ) Steglich S. 54.
125) Schulze, S. 181 berechnet aus dieser Summe im Vergleich zur „fiskalischen
Matrikel", dass in diesem Zeitraum pro bewilligten Römermonat tatsächlich 88%
bezahlt wurden, wobei die Zahlungsmoral bei den Städten und Prälaten am höchsten
war, bei den weltlichen Fürsten und vor allem bei den Kurfürsten
am geringsten.
126 ) Matrikelkommentar von Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler von
1602, zit. bei Schulze S. 182.
127 ) verglichen mit meinen Berechnungen (Fußnote 73) dieser Arbeit
128 ) Vgl. Gotthardt S. 94.
129 ) Schmidt, Reich S. 167.
130 ) Gotthardt S. 94.
131 ) Bierther, S. 291.
132 ) ds. S. 295.
133 ) ds. S. 297.
134 ) Handwörterbuch IV. S. 606.
135 ) ds. S. 607.
136 ) ds. S. 1114
137 ) Krünitz, Oeconomische Encyclopädie (17773-1858) - onlineversion
138 ) ds.
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.
EINLEITUNG
Römermonat – Definition
Der Romzug
Der Römermonat als Kristallisationspunkt von Reichssteuer-
und Reichskriegswesen
DIE ENTWICKLUNG DES RÖMERMONATS
Das Matrikelwesen seit der Reichsversammlung zu Nürnberg 1422
Der Gemeine Pfennig
Die Wormser Matrikel 1522 – Der Beschluss
DER RÖMERMONAT IN DER PRAXIS
Die angeschlagenen Stände
Die angeschlagenen Kontingente
Recheneinheit Römermonat
Der Römermonat auf dem Weg zur Gebrauchsmatrikel
Der „moderierte" Römermonat
DER RÖMERMONAT - EIN ABGESANG
Fussnoten
Literatur
VORWORT
Die vorliegende Arbeit über den "Römermonat" wurde zwar im Rahmen des
Seminars „Das Heilige Römische Reich in der N e u z e i t " geschrieben, befasst
sich inhaltlich aber überwiegend mit dem Zeitraum des 15. und 16.Jahrhunderts.
Drei Gründe waren dafür maßgebend: erstens wurde offensichtlich ein Standardwerk
über den „Römermonat" bisher – jedenfalls nach meinen Recherchen – noch nicht
publiziert. Daraus resultiert zweitens, dass es meiner Ansicht nach nicht
ausreichend wäre, im 16. Jahrhundert mit der Beschlussfassung des Römermonats in
das Thema einzusteigen, ohne die noch ins 15.Jahrhundert zurückreichenden
Grundlagen für diese Steuermatrikel zu beleuchten, vor allem was ihr
Zustandekommen sowie ihre ständische und materielle Aufgliederung betrifft. Und
drittens soll die Arbeit aufzeigen, dass der „Römermonat" zwar auch noch über
das 16. Jahrhundert hinaus bis zum Ende des Alten Reichs zur Anwendung kam, dass
dies jedoch vorwiegend eine Frage der Benennung war. Auf Grund zahlreicher
Veränderungen scheint mir dieser „späte Römermonat" inhaltlich nur noch sehr
bedingt mit dem ursprünglichen Römermonat vergleichbar zu sein.
E I N L E I T U N G
Römermonat – Definition
Der Ausdruck „Römermonat" hat nach dem Reichstag von Worms 1521 Einzug in den
Sprachgebrauch des Heiligen Römischen Reiches gehalten. Der Römermonat ist die
Recheneinheit für eine jeweils von einem Reichstag zu beschließende Reichshilfe,
eine Art von außerordentlicher Reichkriegssteuer. Ausgangspunkt war die Wormser
Matrikel von 1521, mit der Karl V. vom Reichstag militärische Hilfe für den von
ihm geplanten Romzug zur Kaiserkrönung bewilligt wurde. Diese Hilfe sollte in
Form eines Truppenkontingents von cirka 4.000 Reitern und 20.000 Fußknechten
erfolgen. Dieses sogenannte „Simplum" von 24.000 Mann für je einen Monat wurde
in den folgenden Jahren zur Grundlage für den „Römermonat". 1)
Der Reichstag von 1521 hatte Karl V. eine Romzughilfe für sechs Monate zugesagt,
ihm also insgesamt sechs Römermonate bewilligt.
In der Matrikel werden 383 Reichsstände aufgeführt, wobei jeweils angegeben
wird, wie viele Reiter und wie viele Fußsoldaten jeder einzelne Stand zur
Verfügung stellen muss. 2)
Damit war seit 1521 für jeden Stand die Höhe seines Anteils an e i n e m
Römermonat klar definiert. Bei späteren Reichshilfebeschlüssen musste daher
(jedenfalls theoretisch) nicht mehr über die Kontingentierung verhandelt werden,
sondern jeder Stand musste nur seine festgelegte Zahl von Reitern und
Fußsoldaten mit der Anzahl der bewilligten Römermonate multiplizieren.
Die Matrikel von 1521 war zwar als reine Truppenmatrikel angelegt (das heißt,
die Hilfe sollte tatsächlich durch Truppenstellung geleistet werden - ohne die
Möglichkeit, sich seiner Verpflichtung in Form einer Geldzahlung zu entledigen) 3),
hatte aber klare materielle Aussagen (die dann in den Folgejahren zunehmend
wichtig wurden): als Sold für einen Reiter waren 10 Gulden festgelegt, für einen
Fußknecht 4 Gulden. Damit konnte ein Römermonat definiert werden als jene
„Summe Geldes, die benötigt wurde, um 20.000 Fußsoldaten und 4.000
Reiter einen Monat lang ... zu besolden. Seine Nominalsumme betrug
1521.... 120.000 Gulden".4)
Da der Sold für einen Reiter später auf 12 Gulden erhöht wurde, wird die Summe
für einen Römermonat auch mit 128.000 Gulden angegeben.
Romzug
Die Bezeichnung „Römermonat" ist deshalb ein wenig irreführend, weil der
Romzug von Karl V. nicht stattgefunden hat (seine Kaiserkrönung – die letzte
durch einen Papst – erfolgte 1530 in Bologna). 5).
Der Romzug der deutschen Könige ist jedoch für den „Römermonat" in mehrfacher
Hinsicht von Bedeutung. Der Romzug wurde seit Otto dem Großen 962 bis
Friedrich III. 1452 durchgeführt. Die Vertreter der Reichskirche und die weltlichen
Fürsten waren zur Teilnahme verpflichtet. Seit dem 12. Jahrhundert wurde die
Reichsheerfahrt durch Reichstage beschlossen.6) Hier findet sich also die
rechtliche Basis für die späteren Matrikularanschläge.
In der Romfahrtsmatrikel von 1310 (Speyer) waren die von den Reichs s t ä d t e n
zu erbringenden Leistungen festgelegt (mit den Fürsten und Grafen mussten
die Leistungen jeweils gesondert verhandelt werden). 7) Diese unterschiedliche
Behandlung der Stände (in rechtlicher, vor allem aber in materieller Hinsicht) blieb
lange Zeit die Norm und noch Maximilian I. griff 1496 in seinem Gebotsschreiben
an die Fürsten und Grafen „zum letzten Male auf die alte Romfahrtsmatrikel"
zurück.8)
Mit der genauen Auflistung der zu erbringenden Leistungen in der Wormser Matrikel
sollte nicht nur eine bessere Vorausberechenbarkeit erzielt werden, sondern auch
eine „gerechtere" Aufteilung der Leistungen auf die einzelnen Stände. Dass das
von vielen Ständen nicht so empfunden wurde, zeigen die zahlreichen Einsprüche
und die auch tatsächlich erfolgten Änderungen.
Eine zweite Besonderheit bei den Romzügen, die sich später auch im Römermonat
wiederfindet, war die Möglichkeit, dass sich ein Vasall aus seiner Rechtspflicht
zur Heerfahrt über die Alpen gegen eine Geldzahlung lösen konnte. 9)
Hier findet sich ein Grundzug der Wormser Matrikel, die – als Truppenmatrikel
angelegt – die „Fiktion der herkömmlichen Truppenstellung"10) aufrecht
erhalten konnte, zugleich aber aus den Faktoren Truppenstärke und Besoldung die
Umrechnung in einen Geldbetrag ermöglichte.
Und schließlich entwickelte sich im Ablauf der Romzüge ein gewisses Schema,
das dann auf die Bewilligung der Römermonate durch die Stände grundsätzliche
Auswirkungen erlangte.
Der Romzug war schließlich eine militärische Unternehmung, „um den deutschen
König über die Alpen nach Italien zu geleiten, wo er sich zunächst um die
lombardische Krone und sodann um die Kaiserkrone bemühte". 11)
Bei den Reichsständen entwickelte sich vor allem Mitte des 15. Jahrhunderts
zunehmend eine „Unterscheidung zwischen deutschen und fremden Belangen". 12).
Hier entstand jener Gegensatz zwischen Kaiser und Ständen, der für die
Römermonat-Bewilligungen wesentlich wurde: der Kaiser wollte seine Ansprüche in
Oberitalien durchsetzten, er wollte Geld oder Militärhilfe für – offensive -
Kriege gegen Frankreich oder die Türken. Die Stände ihrerseits wollten
Römermonate nur für defensive Aufgaben bewilligen, also für Abwehrmaßnahmen
gegen Bedrohungen, die unmittelbares Reichsgebiet betrafen.13).
Der Römermonat als Kristallisationspunkt von Reichssteuer- und
Reichskriegswesen
Dass der Römermonat überhaupt „erfunden" werden musste und sich – wenn auch
mit Moderationen – bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs als Rechnungsbasis
erhalten konnte, hängt wohl mit zwei verfassungsrechtlichen Eigenheiten des
Reichs zusammen: einerseits wurde „die Weiterentwicklung des Reiches zu einem
Finanzstaat nicht ernsthaft in Angriff genommen", 14), andererseits ist es bis zum Ende
des Reichs in der Reichsverfassung bei einer „verfassungsmäßigen
Nichtberücksichtigung des Kriegswesens" geblieben. 15)
Im Finanzbereich ist das Fehlen einer entwicklungsfähigen direkten Steuer
augenfällig (auf die gescheiterten Versuche mit dem Gemeinen Pfennig ist noch
einzugehen) – eine Folge der unterschiedlichen politischen Konzeptionen von
Kaiser und Ständen. Im Sinne des Kaisers wäre es gewesen, über eine regelmäßige
Geldeinnahme in Form einer allgemeinen Reichssteuer zu verfügen und damit ein
stehendes, rasch und effizient einsatzfähiges Reichsheer zu finanzieren. Die
Stände hingegen wollten keinen steuerlichen Durchgriff des Kaisers auf die
einzelnen Untertanen, möglichst geringe finanzielle Zugeständnisse sowie eine
Organisation der Friedenswahrung unter eigener Kontrolle. 16)
Die Beschränkung auf Matrikularbeiträge in Form der Römermonate bewahrte den
Reichsständen eine beträchtliche Einflussmöglichkeit. Mit dem Recht zur
Bewilligung der Römermonate hatten sie auf die Höhe der Geldmittel für das Reich
direkten Einfluss und da die Stände allein für die Steuereinhebung zuständig waren,
konnte der direkte Kontakt mit dem Steuerzahler sicherlich auch die Höhe des
Aufkommens beeinflussen. 17)
Der Zusammenhang mit dem Reichskriegswesen ist offensichtlich: die
ursprünglich lehensrechtliche Hilfspflicht der Reichsvasallen zur
Kriegsteilnahme wurde zu einer ständischen Matrikularverpflichtung umgebildet –
aber es gab keine verfassungsrechtlichen Normen für Reichskriege. 18).
Kriege waren „Notfälle" und wurden durch Matrikel geregelt. In der Praxis musste
daher zunächst einmal von Kaiser und Reichsständen einvernehmlich festgestellt
werden, dass tatsächlich ein Kriegsfall vorlag. Und dann konnte erst darüber
verhandelt werden, ob und wie viele Römermonate für dieses Ereignis zu bewilligen
waren. Erst danach konnten die personellen und organisatorischen
Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu kam, dass nach dem Beschluss noch
keineswegs sicher war, wann mit Geldeingängen zu rechnen war und wie viel von
dem bewilligten Geld tatsächlich hereinkam.
Für die Stände war wichtig, dem Kaiser nicht zu viel Macht in die Hand zu
geben, ihm also kein stehendes Reichsheer zur Verfügung zu stellen. Die
Römermonatbewilligungen wurden zweckgebunden nur für den jeweiligen Einzelfall
erteilt und über die widmungsgemäße Verwendung der Gelder musste Rechenschaft
abgelegt werden. Karl V. musste in seiner Wahlkapitulation zusagen, die
Zustimmung der Reichsstände, zumindest aber der Kurfürsten einzuholen, wenn er
einen Offensivkrieg führen wollte. 19)
Die Folge der „Matrikel-Prozedur" war allerdings auch für die Defensive negativ,
weil damit das Reich auch „zu keiner Zeit über ein schnell einsatzbereites
Kriegsinstrument zur Abwehr von Gefährdungen seiner territorialen Integrität
verfügte". 20 ).
Dennoch: angesichts der „ständestaatlichen" Struktur des Reiches, der
unterschiedlichen Interessenslage und dem machtpolitischen Tauziehen zwischen
Kaiser und Reichsständen, sowie dem "Mangel an allen finanzstaatlichen
Orientierungen" 21) wurde der „Römermonat" dennoch zur „Erfolgsgeschichte".
DIE ENTWICKLUNG DES RÖMERMONATS
In diesem Abschnitt soll dargelegt werden, wie es zur Wormser Matrikel von
1521 gekommen ist, vor allem was die dort erfolgte ständische und materielle
Aufteilung betrifft. Dazu weisen bereits einige Matrikel in den vorangegangenen
100 Jahren den Weg. Weiters ist auf den „Gemeinen Pfennig" einzugehen, dessen
Scheitern ja praktisch nur noch die Form der Matrikularbesteuerung übrig ließ
und schließlich soll die Wormser Matrikel selbst als Basis für die Römermonate
untersucht werden.
Das Matrikelwesen seit der Reichsversammlung zu Nürnberg 1422
Vorläufer der Reichsmatrikel waren wohl jene Listen, die über die individuellen,
meist variierenden und oft nach eigener Einschätzung zu erbringenden Leistungen
der Fürsten, Grafen und Herren für die Romzüge angelegt wurden. Die Leistungen
der Städte waren in der Regel fixiert. In den Reichsmatrikeln seit 1422 finden sich
nun generell k o n k r e t e Anschläge auf Truppen und /oder Geld. 22).
Leistungspflichtig waren „die mit Landbesitz ausgestatteten weltlichen und
geistlichen Reichslehensmänner sowie die Reichsstädte". 23).
Nur wer dem Kaiser direkt unterstellt war, war steuerpflichtig (mit Ausnahme der
Reichsritter). Damit begannen jene Diskussionen und Streitigkeiten um die Frage der
Reichsunmittelbarkeit, die auch mit dem Romzuganschlag von 1521 nicht gänzlich
ausgeräumt werden konnten.
Ein wesentlicher Aspekt der späteren Römermonatsbewilligungen – nämlich die
Türkenhilfen – trat bereits ab 1422 in den Vordergrund: die Matrikel betraf in
erster Linie Glaubenskriege, zunächst gegen die Hussiten, bald dann auch gegen
die Türken. Erst ab 1481 gab es Matrikelbewilligungen für den Krieg gegen
Matthias Corvinus von Ungarn , sowie später gegen Frankreich und für den Krieg
in den Niederlanden. 24).
Es kam zu einer Kostenexplosion im Heerwesen. 25).
Anzahl und Größenordnung der Kriege, die Umstellung vom Lehensaufgebot zu
Söldnertruppen und die Modernisierung der Waffen erforderten hohe Geldsummen.
Auf den Reichstagen 1427, 1434, 1471 und 1492 wurde - ohne Ergebnis - über die
Einführung einer allgemeinen Reichkriegsteuer beraten. 26).
Die Reichsmatrikel im 15. Jahrhundert unterschieden sich von einander
beträchtlich, sowohl in Art und Größenordnung der Gesamtanschläge, als auch in
den jeweiligen Belastungen für einzelne Reichsstände. 27).
Deutlich wird dies bei einem Vergleich der Matrikel von Frankfurt 1454 (in der
übrigens in ständischer Gliederung jedem Stand sein Kontingent zugeschrieben
wurde, wobei allerdings einzelne Städtegruppen ein Gesamtkontingent zu liefern
hatten) in Höhe von 40.000 Mann und der Reichsmatrikel von 1467, die mit gesamt
20.000 Mann, davon 6.000 zu Ross und 14.000 zu Fuß in der Größenordnung
einem Römermonat schon ziemlich nahe kam.28). Bis zur entscheidenden
Errungenschaft der Wormser Matrikel 1521 – nämlich im Quervergleich der
einzelnen Stände einigermaßen nachvollziehbare und vor allem anteilsmäßig an
der Gesamtsumme sich nicht mehr ändernde Anschläge – war es noch
ein weiter Weg.
1486 wurde erstmals eine Steuer in Form einer Geldmatrikel bewilligt (also in
jener Form, die von den Reichständen 1521 ausdrücklich wieder verworfen wurde).
Friedrich III. erhielt für eine rasche Durchführung des Krieges gegen Ungarn
bares Geld für den Unterhalt eines Heeres von 34.000 Mann auf vier Monate 29).
(ein halbes Jahrhundert später hätte man das bereits auf 5 ¾ Römermonate
„umlegen" können.....).
Eine Eigenheit dieser ersten Geldmatrikel auf 500.000 Gulden war jedoch, dass
sie eine unvollständige Matrikel war, weil sie nicht auf alle Reichsstände
umgelegt werden konnte. In ihr waren die geistliche und weltlichen Fürsten,
sowie die Städte veranschlagt, nicht aber die Grafen und Herren. Während diese
zwar in der Praxis zeitweise durchaus bereit waren, Truppenkontingente mit Geld
abzulösen, hatten sie sich offensichtlich erfolgreich gegen eine f ö r m l i c h e
Veranlagung in Geld gewehrt. 30). Ein Thema, das auch in der Diskussion um
die Gemeinen Pfennig eine wichtige Rolle spielte.
Ein Problem, das auch bei den Römermonaten immer wieder zu bemerken war,
zeichnete sich bereits ab: nämlich die Frage, wie viel von dem bewilligten Geld
tatsächlich hereinkam. Kaiser Friedrich III. äußerte sich dazu 1487: „des geltz
sey ein grosser tail nit gevallen; dann etlich haben es halbs geben, etlich
gantz, etlich gar nichtz". 31).
1489 gab es beim Beschluss einer eilenden Hilfe einen Vorausblick auf die
Konstanzer Matrikel von 1507, die ihrerseits im hohen Grad die Romzugsmatrikel
beeinflusst hatte: jeder Stand sollte noch vor Stellung seines Kontingents Geld
in Höhe des Solds seiner Fußtruppen für zwei Monate abliefern. Dieses Geld
sollte dann vom jeweiligen Kontingent abgezogen werden. 32).
Also eine Mischform auf Truppen und Geld, wie sie auch später wieder zu finden
war. An dieser eilenden Hilfe beteiligten sich auch wieder die Grafen und Herren.
Dass die Geldzahlungen nicht zur Gewohnheit werden sollten, zeigten aber die
Bestimmungen des Reichstags, wonach es den einzelnen Reichsständen
ausdrücklich untersagt wurde, die restlichen Truppenkontingente „aus Gründen
der Einfachheit und Bequemlichkeit durch Geldzahlungen abzulösen". 33).
1505 wurde in Köln beschlossen, dass der König die gegen den Grafen von Zips
bewilligte Reichshilfe von 4.000 Mann unter Umständen auch zu einem Romzug
verwenden könnte. Ein „Ersatz für die alte, zu Grabe getragene
Romfahrtsmatrikel". 34).
Die Aufzählung der Stände in diesem Jahr diente nahezu ohne Änderungen als
Basis für die Konstanzer Matrikel von 1507, und diese wurde „ohne Zweifel ein
Vorläufer der Wormser Matrikel, ein Versuch zur definitiven Regelung des
Heerwesens". 35).
In Konstanz wurde eine Matrikel auf 16.434 Mann angeschlagen, davon 4.183 zu
Ross und 12.251 zu Fuß, 36), und zwar als reine Truppenmatrikel.
Der Gemeine Pfennig
Der Gedanke, eine allgemeine Reichsumlage einzuführen und damit durch eine
gleichmäßige Besteuerung a l l e r Untertanen eine größere Gerechtigkeit als bei
der Matrikel- Besteuerung zu erreichen, wurde schon seit 1422 immer wieder
diskutiert 37).
Doch erst 1495 erfolgte der erste Versuch, diese allgemeine Kopfsteuer auch
tatsächlich einzuheben. Verfassungsrechtliche, aber ebenso machtpolitische und
durchaus auch praktische Bedenken der Stände, hier vor allem der Reichsstädte,
hatten bis dahin den direkten steuerlichen Durchgriff der Reichsspitze auf die
einzelnen Untertanen verhindert, ließen den Gemeinen Pfennig nach vier Jahren
wieder scheitern und führten auch dazu, dass die weiteren Versuche 1542 und
1544, den Gemeinen Pfennig einzuheben, nicht erfolgreich verliefen.
Kurz die Bedenken der Stände: in der Reichsverfassung war nicht vorgesehen,
den Einzelnen Einwohner zum direkten Reichsdienst heranzuziehen (also auch
nicht auf dem „Umweg" über eine Steuerleistung) – das war Pflicht der
Reichsunmittelbaren. 38).
Dazu kam die Furcht, diese Steuer könnte eine Dauereinrichtung werden, ein
„ewiger Tribut".39). Der Charakter der "Freiwilligkeit" könnte in Frage gestellt
werden, in den Augen des Adels haftete dieser Steuerleistung, der sie sich auf
Dauer wohl nicht hätten entziehen können , „das Odium der Unfreiheit" an.40).
Die eigenen Steuereinnahmen hätten unter dieser Reichssteuer leiden können, die
eigenen Vermögensverhältnisse (vor allem der Städte) wären bekannt geworden,
die Verwendung der Gelder durch den Kaiser wäre der Kontrolle der Stände
entzogen worden – das waren weitere Argumente.
Dass es dann 1495 doch zum Beschluss kam, den Gemeinen Pfennig für vier Jahre
einzuführen, hatte im wesentlichen drei Gründe: die Erkenntnis, dass längere
Kriege (etwa gegen die Türken) mit Geldmatrikeln nicht zu bewältigen waren, die
offenbar viel zu hoch gegriffenen Erwartungen, was die Einnahmen aus dem
Gemeinen Pfennig betraf und schließlich die Festlegung, die Mittel nicht nur zur
Sicherung des äußeren, sondern auch des inneren Reichsfriedens (mit dem zugleich
beschlossenen „Ewigen Landfrieden" und der Kammergerichtsordnung) zu
verwenden. 41).
Im August 1495 wurde ein Kompromiss beschlossen, in dem über weite Strecken
die Forderungen und Bedenken der Stände berücksichtigt waren. Die Einhebung
des Gemeinen Pfennig wurde auf vier Jahre begrenzt. Von Personen über 15 Jahren,
sowohl Männer als auch Frauen, war 1/24 Gulden zu entrichten, Juden mussten pro
Kopf einen Gulden zahlen. Vermögen von 500 bis 1.000 Gulden wurden mit ½ Gulden
besteuert, 1.000 Gulden mit 1 Gulden. Für größere Vermögen sollte mehr
gezahlt werden „so viel sein Andacht ist". 42) Die Reichsstände wurden aufgefordert,
etwas mehr als die anderen zu zahlen. 43). Damit wurde für größere Vermögen der
Charakter der Zwangsabgabe entschärft.
Auch bei der Einsammlung wurde auf die ständische Struktur Rücksicht
genommen: die Einhebung erfolgte über die Pfarreien, das Geld wurde dann zu den
sieben Reichsschatzmeistern in Frankfurt gebracht, über die Verwendung konnte
nicht der König entscheiden, sondern nur der Reichstag.
Was im Zusammenhang mit dem Römermonat interessiert ist die Frage, warum sich
dieses System des Gemeinen Pfennig nicht durchsetzen konnte. Die Antwort scheint
einfach: die Einsammlung war mangels bestehender Reichsverwaltung zu
kompliziert. Die Bewilligung war zu zeitraubend, weil den meisten Landständen
für eine direkte Besteuerung der Untertanen zunächst ein Entwurf vorgelegt
werden musste und daher „ein Reichstag zur Bewilligung nicht ausreichte". 44).
Entscheidend aber war, dass viel weniger Geld hereinkam, als erhofft worden
war. Das hatte sicherlich mehrere Gründe: in einigen Territorien wurden
Zahlungen verweigert, ein Teil für eigene Zwecke abgezweigt oder „Kosten für die
Einsammlung" abgezogen.. Etwa 90 % der Bevölkerung waren in der niedrigsten
Steuerklasse, bei den anderen waren die Steueransätze viel zu gering. 45)
(bei späteren Versuchen mit dem Gemeinen Pfennig gab es dann eine große
Anzahl verschiedener Steuerklassen und Tarifstufen).
Schließlich wusste man mangels statistischen Materials nicht, mit wie vielen
Steuerpflichtigen man tatsächlich rechnen konnte. Der Gemeine Pfennig wurde
1495 noch gegenüber der Matrikel als ertragreichere Steuerform angesehen, die
„große" Reichshilfen möglich machen sollte (etwa ein 40.000 Man starkes Heer für
mehrere Jahre). Die Erwartungshaltung war zu hoch. Man rechnete für die nächsten
vier Jahre mit jeweils 2 Millionen Gulden pro Jahr. 46).
Eine utopische Zahl, wenn man bedenkt, dass selbst bei einer Steuersumme von
nur 800.000 Gulden mehr als 17 Millionen Steuerzahler notwendig gewesen wären,
aber um diese Zeit mit einer Gesamtbevölkerung von etwa 12 Millionen gerechnet
wird. Tatsächlich dürften nur ca. 100.000 Gulden eingegangen sein. 47).
Der Vergleich spricht eine deutliche Sprache: für den Romzug von Karl V. 1521
wurde – in Römermonaten gerechnet – die Summe von 720.000 Gulden bewilligt.....
Die Wormser Matrikel 1521 - Der Beschluss
Am 21. März 1521 ließ Karl V. den Ständen sein Verlangen nach einer
Romzughilfe in Höhe von 20.000 Fußsoldaten und 4.000 Reitern für e i n Jahr
vortragen. Er selbst wollte „zur Wiedergewinnung der dem Reich entzogenen
Gebiete" zusätzlich 16.000 Fußsoldaten, 2000 Schwerbewaffnete zu Pferd und
weitere leichte Reiter aufbringen. 48).
Auf diese Zusage zu Beginn der Verhandlungen weist Steglich besonders hin:
Die Romzughilfe sei nicht für ein selbständiges Kriegsheer gedacht gewesen,
sondern sollte "in Verbindung mit einer vom Empfänger zu stellenden Streitmacht
zum Einsatz kommen".49).
Bei den Verhandlungen junktimierten die Stände die Romzugbewilligung mit der
Beschlussfassung über Reichsregiment und Kammergericht. Am 12.Mai wurde die
Truppenzahl bewilligt, allerdings nur auf sechs Monate und unter der
Voraussetzung, „dass Frieden und Recht im Reiche samt dem Regiment und
Kammergericht" in voller Geltung wären. 50).
Nach dem Wunsch der Stände hätte der Termin für den Romzug mit 1. September 1522
festgelegt werden sollen 51), wurde dann aber der Entscheidung von Karl V. überlassen.
Ausdrücklich festgelegt wurde jedoch, dass die Hilfe nur in Truppen und nicht in Geld
erfolgen sollte. Zugleich mit diesem Truppenanschlag wurde auch eine Geldmatrikel
beschlossen zur Finanzierung von Regiment und Kammergericht. Die beiden Matrikel
sind der Einfachheit halber oft zusammen abgedruckt. Sie stehen aber - was die
Belastung der einzelnen Stände betrifft - in keinem erkennbaren Zusammenhang. 52).
Die mit dem Römermonat in besonderer Beziehung stehenden Fragen bei der
Romzugmatrikel von 1521 sind nun: wie ist es zur Festlegung der Kontingente
gekommen? Sowohl was die jeweiligen Stände betrifft, als auch das Verhältnis der
Stände zueinander und natürlich auch die jeweiligen Anschläge für die einzelnen
Stände. Und vorweg die Frage: wer ist warum überhaupt in den Anschlägen
enthalten.? Diese eigentlichen Kernfragen sind im Römermonat beantwortet und –
wenn auch mit Moderationen – praktisch bis zum Ende des Reiches in Kraft.
Die angeschlagenen Stände
Reichsunmittelbare Stände, die auf dem Reichstag vertreten waren, wurden in
der Matrikel als leistungspflichtige Reichsstände aufgezählt. Voraussetzung war
also die Reichsstandschaft. 53). Die reichsunmittelbaren, aber nicht am
Reichstag vertretenen Reichsritter schienen in der Matrikel nicht auf 54) und
zahlten dem Kaiser in anderer Form ihre eigenen Steuern. 55).
In der Matrikel enthalten waren die Kurfürsten, die geistlichen und
weltlichen Reichsfürsten, die mit der Reichsstandschaft ausgestatteten Äbte,
Pröpste und Äbtissinnen, die Grafen und Herren und die Reichsstädte.
Eine 1489 durch die Kurmainzer Erzkanzlei ausgearbeitete Liste zeigt beim
Vergleich mit der Matrikel von 1521 jene Problematik auf, die mit dem auf eine
ausgewogene Verteilung der Lasten ausgerichteten Römermonat auch nur
unzureichend bewältigt werden konnte: die quantitativen und hinsichtlich der
zu erwarteten Zahlungseingänge auch qualitativen Veränderungen bei den
Ständen wurden zu wenig berücksichtigt. 1489 wurden insgesamt 328 Stände
aufgeführt 56).
In der Wormser Matrikel waren es dann 383. Und zwar 7 Kurfürsten, 4 Erzbischöfe,
46 Bischöfe, 31 weltliche Fürsten, 65 Prälaten, 14 Äbtissinnen, 4 Balleien, 128
Grafen und Herren sowie 84 Reichsstädte.57).
Ausgang des 18. Jahrhunderts war die Gesamtzahl deutlich auf 296
gesunken.58).
Es wurden in der Matrikel Fluktuationen auf Grund politischer oder auch
„natürlicher" 59) Gegebenheiten nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt,
bedeutsamer war jedoch, dass schon in früheren Anschlägen, aber auch noch 1521,
offensichtlich bereits seit längerer Zeit „unsichere Zahler" mitgeschleppt wurden.
Etwa sogenannte „ausgezogene Reichsstände", die sich bereits in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu einen benachbarten größeren Stand befanden. Oder
Reichstände, bei denen die Reichszugehörigkeit unsicher war oder die sich auf
gewohnheitsrechtliche Befreiung von der Reichssteuer beriefen 60).
Das betraf vor allem Stände in der Eidgenossenschaft und in Frankreich. So
werden beispielsweise die Städte Toul, Verdun und Besancon angeschlagen,
obwohl ihre Weiterführung in der Matrikel mangels Leistungserbringung bereits
1480 bemängelt worden war 61). Ebenso unsichere Posten waren die in der
Matrikel gesondert aufgeführten „Welische Fürsten" von Chalon und Savoyen,
sowie der „Herzog von der Mase". 62).
Weiters schien in der Matrikel (allerdings ohne Anschlag auf den Romzug,
sondern nur in der Geldmatrikel) in der Gruppe der Reichsstädte Göttingen auf, bei
dem eine Reichstandschaft nie gegeben war. 63).
Zur Gruppe der unsicheren Zahler gehörten auch jene Stände, die sich zu hoch
angeschlagen fühlten (entweder durch die jeweiligen Erhöhungen gegenüber der
letzten Matrikel oder generell im Vergleich zu anderen Ständen) und die daher
ihren Zahlungen nur teilweise oder gar nicht nachkamen. So protestierte Dr.
Conrad Peutinger am 18. Mai - wenn auch erfolglos - als Sprecher der Städte über
die zu hohe Heranziehung der Reichsstädte im Gegensatz zu den anderen
Ständen. 64).
Auch die Grafen und Herren brachten am 26. Mai eine Supplikation gegen die
ihrer Meinung nach zu hohe Romzugveranlagung vor. 65).
Hätten die Grafen und Städte im Mai 1521 gewusst, dass die in Worms
beschlossene einmalige Hilfe für den Romzug dann für fast 300 Jahre die Basis
für die Aufteilung der Reichshilfen bilden würde, wären die Proteste
wahrscheinlich heftiger und hartnäckiger ausgefallen.
Auf einen weiteren Mangel der Romzugmatrikel ist noch hinzuweisen: sie
enthält zahlreiche fehlerhafte Angaben. So wurde auf Grund eines Schreibfehlers
zusätzlich zur Abtei Walckenride (im Harz) auch eine - nicht existierende -
Abtei Backenriede in die Geldmatrikel aufgenommen, nach der noch Mitte des
Jahrhunderts der Reichspfennigmeister „fleißig nachforschen" ließ. 66).
Ebenfalls nicht aufzufinden waren die Grafen von Gleichen (angeschlagen auf
3 Reiter und 13 Mann Fußtruppen), die Herren von Pyrmont (1 Reiter, 4 Fußknechte)
und der Abt von Hunnoltshausen ( 2 Reiter, 9 Fußknechte).67). In einem Würzburger
Standbuch sind für 1521 insgesamt 8 Abteien genannt als „stende so man nit finden
kann".68). Ein weiteres - letztes - Beispiel für die Ungenauigkeit der Matrikel:
mehrere Reichsabteien sind nicht enthalten, obwohl sie bereits vor 1521 belehnt
wurden.69).
Was die in die Romzugmatrikel aufgenommenen Stände betrifft, kann man
zusammenfassend wohl von einer gewissen Kontinuität im Verlauf der
vorangegangenen 100 Jahre sprechen. Allerdings führte diese gepaart mit offenbar
geringer Flexibilität zu einer jahrzehntelangen Fortschreibung fehlerhafter oder
realitätsferner Eintragungen. Damit wurde zweifellos auch der innere Wert der
Matrikel vermindert, weil schon beim Anschlag klar zu erkennen gewesen sein
musste, dass nur ein Teil der bewilligten Summe auch tatsächlich
hereinkommen würde. 70).
Andererseits hätte die Herausnahme von unsicheren Zahlern nicht nur die
Aufgabe von Rechtspositionen des Reichs bedeutet, sondern wohl auch
andere Stände ermuntert, sich von den Matrikularverpflichtungen zu befreien.
Zugleich hätte die Herausnahme dazu geführt, dass Erhöhungen gegenüber
einer vorangegangenen Matrikel höher ausgefallen wären und die Aufteilung
der notwendigen Geldsumme auf weniger Reichsstände zu höheren
Einzelanschlägen hätte führen müssen.71).
Die angeschlagenen Kontingente
Der theoretische Ansatz für die Lastenaufteilung durch die Matrikel war klar:
„kein stand sollte bevor- oder benachteilt werden" 72).
Es sollten sich die Anschläge daher einerseits nach dem Einkommen und Vermögen
der einzelnen Stände richten, andererseits war auf ein entsprechendes Verhältnis
innerhalb der jeweiligen Ständegruppen zu achten und schließlich auf eine gewisse
Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Ständegruppen. Ein Herantasten
an diese Ausgewogenheit hatte es in zahlreichen unterschiedlichen
Matrikelversuchen im 15. Jahrhundert gegeben. Diese einzeln zu untersuchen würde
allerdings den Rahmen dieser Arbeit sprengen.
Für den Römermonat bezeichnend ist jedoch, dass er – was die Anteile der
Ständegruppen am Gesamtanschlag betrifft – durchaus als Endpunkt einer
kontinuierlichen Entwicklung gesehen werden kann. So beträgt der Anteil der
Kurfürsten am gesamten Römermonat rund 9 %, der Anteil der Bischöfe 20%,
und der Äbte 6%. Auf die weltlichen Fürsten entfallen 29 %, auf die Grafen und
Herren 11% und auf die Städte 25%.73).
Innerhalb der einzelnen Gruppen, aber auch im Quervergleich bemühte man sich um
Ausgewogenheit, wodurch aber Einkommens- und Vermögensunterschiede manchmal
zu wenig berücksichtigt wurden. Abgesehen von Böhmen (400 Reiter und 600
Fußsoldaten) sowie Österreich und Burgund (je 120 R. und 600 F. ) lagen die
höchsten Kontingente bei 60 Reitern und 277 Fußsoldaten. Diese Summe galt für
alle Kurfürsten, aber auch den Erzbischof von Salzburg, den König von Dänemark,
die Herzöge von Bayern, Lothringen, Württemberg und Savoyen, sowie den
Landgrafen von Hessen. „Schlusslicht" unter den weltlichen Fürsten waren die
Fürsten von Anhalt mit 9 Reitern und 10 Fußknechten.
Die Obergrenze bei den Bischöfen lag bei 50 Reitern und rund 200 Fußsoldaten.
Die Bandbreite erstreckte sich z. B. von Würzburg (45 R. 208 F.) und Bamberg (36
R. 202 F.) über Augsburg (21 R. 100 F.) und Passau (18 R. 78 F.) bis Gurk (12 R.
60 F.), Lavant (5 R. 19 F.) und Worms (2 R. und 13 F.).
Allgemein geringere Anschläge gab es bei den Prälaten: z. B. Fulda (14 R. 46
F.), St. Gallen (6 R. 30F.), Kempten (5 R. 18 F.). Die Äbtissin von Lindau: 1
Reiter und 10 Fußknechte.
Die Spitzenwerte bei den Grafen und Herren lagen zwischen 8 und 12 Reitern
sowie bei 45 Fußsoldaten. Vier Herren hatten nur jeweils einen Reiter und keine
Fußknechte zu stellen.
Bei den Städten lagen Nürnberg und Metz (je 40 R. und 250 F.), sowie Köln (30
R. 322 F.) an der Spitze, gefolgt von Straßburg (40 R.225 F.) und Ulm (29 R. 150
F.). Die weiteren größeren Städte stellten etwa 20 Reiter und zwischen 90 und
180 Fußsoldaten (in dieser Gruppe z.B. Regensburg, Frankfurt, Aachen, Lübeck,
Hamburg und Dortmund). Zum Vergleich noch einige kleinere Städte: Worms
(10 R. 78 F.), Heilbronn (6 R. 60 F.), Speyer (3 R. 99 F.) , Wetzlar (keine Reiter,
31 Fußsoldaten).74).
Generell wurde – wie schon betont – beim Romzug auf die Konstanzer Matrikel
von 1507 Bezug genommen. In dieser gemischten Truppen/Geldmatrikel waren
insgesamt 3791 Reiter angeschlagen. Zusammen mit den jeweils 120 Reitern für die
österreichischen Erblande und für Burgund, die 1507 nicht enthalten waren,
konnte ohne große Änderung die Reiterzahl der Romzugsmatrikel erreicht
werden. 75). Bei den Fußtruppen von 9.000 Mann kam es zu einer Erhöhung von
50 – 100 %. 76).
Bei der Romzugsmatrikel wurde versucht, auf die unterschiedliche
wirtschaftliche Entwicklung der Stände einzugehen: „... einem iden stand und
person seinem wesen und vermugen nach zu- und abgelegt und in dem, sovill
muglich gewest, gleichheit gehalten". 77).
Am Beispiel der Reichsstädte zeigt sich, dass sie zwar – in Gulden
umgerechnet – etwa doppelt so hoch wie in Konstanz angeschlagen wurden, dass es
dabei aber durchaus zu einer inneren Differenzierung kam. So hatte Köln 1507 am
gesamten Städteanschlag 7,1% aufzubringen, Nürnberg und Straßburg zahlten je 6,7
%. Diese Anteile verringerten sich im Römermonat auf 6,8%, 5,3% bzw. 4,7%. 78).
Der Unterschied zwischen Höchst- und Niedrigstzahlern wurden abgeschwächt, es
kam zu einigen Verschiebungen innerhalb des Städtekorpus.79). Die
Romzugsmatrikel war für große Städte generell günstiger, was wohl auch auf
bessere Kontaktmöglichkeiten der größeren Städte zu den höheren Ständen
zurückgeführt werden konnte.80 ).
Recheneinheit Römermonat
Geht man vom Wormser Anschlag in Höhe von 4.202 Reitern und 20.063 Mann
Fußtruppen aus, 81), so betrug ab 1522 die theoretische Recheneinheit
„Römermonat" 122.272 Gulden. In der Praxis brachte ein Römermonat jedoch
auf Grund der teilweise „unsicheren Posten" im Anschlag deutlich weniger ein.
Dazu kam, dass einigen Ständen, die sich ungerecht angeschlagen fühlten, eine
neue „Abschätzung" gewährt wurde. 82).
„Wenn man nun nach Abzug dieses Nachlasses, noch die Posten abrechnet, die
theils unrichtig, theils ganz verloren sind, so bleibt nur eine Summe von 88.464
Gulden übrig; und selbst hierzu sollen nicht immer alle Beiträge richtig
eingegangen seyn". 83).
Auf dem Reichstag von Nürnberg 1522 beantragte der Kaiser, die für den Romzug
bewilligten Truppen gegen die Türken einzusetzen. 84).
Die Beratungen erbrachten eine „doppelte Abkehr" von Worms: es erfolgte eine im
Jahr zuvor noch ausdrücklich ausgeschlossene „Umwidmung" sowohl gegen die
Türken (wenn auch nur in Form einer „eilenden Hilfe" für Ungarn von 3.000
Fußknechten für drei Monate), als auch in eine Geldzahlung.85). Vor allem die
Umwandlung in Geld konnte gegen heftige Widerstände der Reichsstände
nur mit dringenden militärischen Notwendigkeiten begründet werden, „galt aber
nur für dieses eine Mal und musste bei allen weiteren Bewilligungen bis zum
völligen Verbrauch der Wormser Matrikel im Jahr 1529 stets aufs neue ausdrücklich
begründet und gestattet werden". 86).
1523 wurden wieder in Nürnberg 2/4 des Fußvolks der Romzugsmatrikel, diesmal
auf 6 Monate bewilligt – wieder in Geld und nicht in Truppen. 87). Bis 1529 wurden
alle sechs bewilligten Römermonate – wenn auch in Raten – erbracht. 88).
Damit wurde die Matrikel ab 1522 zur Norm, allerdings noch immer mit Einschränkungen.
Für die Türkenhilfen blieb der Römermonat – auf der Basis des Beschlusses von
1522 – ausschließlich auf die Fußtruppen beschränkt. 89).
Das führte einerseits zu einer Verzerrung zu Ungunsten jener Stände, die
verhältnismäßig mehr Fußtruppen zu stellen hatten und verminderte andererseits
auch die zu erzielende Geldsumme 90).
Fazit: es waren – auch zum Ausgleich für säumige oder unwillige Zahler – überhöhte
Forderungen notwendig. 91).
Beim Beschluss 1529 in Speyer für die eilende Türkenhilfe wird (zusätzlich zu
den nicht zurückbezahlten Hilfsgeldern von 1526) der Rest der Romzugshilfe
eingefordert (1/2 Viertel der Fußtruppen für 6 Monate, 1 ½ Viertel der
Fußtruppen für 3 Monate u n d „alle Reisigen").
1535 wurden 1 ¼ Römermonate bewilligt, hier bereits in der Größenordnung von
150.000 Gulden. Es war dies also ein ganzer Anschlag inklusive Reiter. Zugleich
mit der Wiederaufnahme und Vervollständigung dieser Bestimmung 1541 in
Regensburg gab es eine Solderhöhung für die Reiter auf 12 Gulden pro Monat.
Damit wurde der Römermonat tatsächlich auf die theoretische Summe von 128.000
Gulden angehoben. 92).
Hier erfolgte –so Sieber – eigentlich erst „die Einführung des Römermonates, der
für die spätere Zeit so charakteristisch geworden ist: für jeden Stand ist dem ihm im
Romzugsanschlag bestimmte Ansatz die Norm; je nach der Gesamthöhe der
Bewilligung erhöht oder vermindert, ist er nach seiner Umrechnung in Gulden zu
erfüllen".93).
Zwischen den Römermonatsbewilligungen und den tatsächlichen Eingängen schien
es gewaltige Differenzen gegeben zu haben. Steglich 94 ) zählt bis 1541 vier von
den Reichsständen bewilligte und erbrachte Türkenhilfen: 6 Römermonate 1522,
einmal 12 und nochmals 36 Römermonate für die beiden Hilfen 1530 und
1 ½ Römermonate 1541. Diese zusammen 55 ½ Römermonate hätten theoretisch
6,6 Millionen Gulden bringen müssen. Demgegenüber meint Schmid 95),
dass sich „die tatsächlichen Steuerleistungen, die die Stände für das Reich in der
ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts erbracht haben, schätzungsweise zwischen
2,5 und 3,5 Millionen Gulden bewegt haben".
Obwohl der Begriff Römermonat seit seiner Entstehung mit dem Begriff
Türkenhilfe verbunden war, beschränkte sich seine praktische Anwendung vor allem
auf „eilende Hilfen" in Größenordnungen um etwa 100.000 Gulden. Für „beharrliche
Türkenhilfen" mit geschätzten Kosten von 1,8 bis 3,6 Millionen Gulden 96) reichten
die Römermonate nicht aus. Es wurde daher 1542 und 1544 nochmals die
Einhebung eines - modifizierten – Gemeinen Pfennigs beschlossen.97).
Die Eingänge blieben aber deutlich hinter der Erwartung von drei Millionen
Gulden zurück. 98).
Bis zum Ende der Regierungszeit von Karl V. folgten dann noch weitere
18 Römermonate für Türkenhilfen.99).
Zur größenmäßigen Einordenbarkeit des Römermonats von 120.000 bzw.128.000
Gulden, aber auch zur Kostenentwicklung in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts
einige Vergleichswerte: die Aufenthaltskosten des Kurfürsten von Sachsen am
Reichstag in Worms 1521 betrugen rund 12.000 Gulden. 100).
Die durchschnittlichen Gesamtausgaben des Staates Hessen pro Jahr beliefen
sich um 1519 auf etwa 16.500 Gulden, 2o Jahre später schon auf über 140.000
Gulden.101). Für Ausrüstung und Besoldung von 10.000 Fußknechten für drei
Monate musste man - ohne Kanonen – in den 1530-er Jahren mit ca. 230.000
Gulden rechnen.
Drei Vergleichszahlen aus 1543 sprechen dafür, dass der Römermonat als
Reichssteuer für die einzelnen Länder eine offensichtlich vergleichsweise
geringe Rolle spielte: in diesem Jahr gingen vom Reich an Türkenhilfe etwa
80.000 Gulden ein, während gleichzeitig die niederösterreichischen Länder allein
300.000 Gulden aufbringen mussten. 102).
Im selben Jahr bewilligten die bayerischen Landstände 600.000 Gulden zur
Schuldentilgung und zum Ankauf dreier Dörfer.103).
Der Römermonat auf dem Weg zur Gebrauchsmatrikel
Die weitere Entwicklung des Römermonats bis zum Ende des 16.Jahrhunderts ist
geprägt vom politischen und konfessionellen Umfeld im Reich und von der
Türkengefahr. Es sollen daher hier punktuell jene Themen angesprochen werden,
die mit dem Römermonat in unmittelbarem Bezug stehen, das heißt, seine
Beschlussfassung, seine Verwendung und seine wertmäßige Entwicklung.
Die sich verstärkende konfessionelle Diskussion wurde zunächst bei die
Beschlussfassung des Römermonats zu einem wichtigen Thema. Von
protestantischer Seite kamen zunehmend Drohungen, die Zustimmung zu den
Steuerbeschlüssen zu verweigern. Es war dies allerdings vor allem ein taktisches
Mittel, um den Kaiser zu Konzessionen in Religionsfragen zu bewegen. 104).
Dies wurde deutlich am Reichstag in Speyer 1529. Dort wurde im ersten Entwurf
der Protestation die Verweigerung der Türkenhilfe in Erwägung gezogen, dann aber
doch nicht aufgenommen. Der Kampf gegen die Türken wurde auch bei den
Protestenten als „christliche Pflicht" angesehen, bei der man der weltlichen Obrigkeit –
dem Kaiser – den Gehorsam nicht verweigern durfte.105). Die meisten
protestantischen Stände zahlten schließlich. In der Folgezeit hatten die
Protestanten die Römermonatbewilligung dann immer wieder mit der Forderung
nach Schutz vor Kammergerichtsverfolgung und Garantie des inneren Friedens
junktimiert.106).
Im Zuge der konfessionellen Diskussionen wurde die schon früher gestellte
Frage wieder aufgeworfen, ob Römermonatsbeschlüsse auch für abwesende Stände
Verbindlichkeit hätten. Nach Ansicht der Reichsstände musste man Steuern nicht
bezahlen, an deren Zustandekommen man nicht mitgewirkt hatte. 107).
Für die evangelischen Stände kam noch hinzu, dass sie bindende
Mehrheitsentscheidungen nur dann akzeptieren wollten, wenn die Zerstörung des
Gemeinwesens drohte. Das führte auf dem Regensburger Reichstag 1597/98 und
nochmals fünf Jahre später zur kuriosen Situation, dass von den Ständen auf einem
Reichstag zwei unterschiedlich hohe Römermonatsbewilligungen beschlossen
wurden. 108).
Das Prinzip des Römermonats als zeitlich befristete und vor allem
zweckgebundene Steuerbewilligung wurde 1548 einmalig durchbrochen. Karl V.
erhielt einen Römermonat „auf Vorrat" bewilligt. Eine Art Kriegskasse, mit der
das Reich rasch auf Angriffe reagieren und damit den langen Zeitraum zwischen
Römermonatsbeschluss und Auszahlung des Geldes überbrücken konnte. Nach
einer zweckentfremdeten Verwendung des Geldes 1551 unterblieben vorgesehene
Ergänzungen. 109).
Das Sammeln der Gelder blieb ausschließlich Sache der Stände und
Reichskreise. Das eingegangene Geld wurde entweder in drei bis vier
Reichsstädten oder auf Ebene der nach 1530 zunehmend an Bedeutung
gewinnenden Kreise zusammengefasst und auch verwahrt. Als Kompromiss
zwischen dem Wunsch der Stände nach Kontrolle des Geldes und der Notwendigkeit,
das Geld auf Reichsebene verfügbar zu machen, entschied eine von Kaiser und
Ständen bestellte Kommission über die Freigabe.110 ).
Seit 1530 wurde den Ständen das Recht auf Subkollektation eingeräumt, also
das Recht, die Matrikularbeiträge die sie bisher aus eigener Kasse bezahlen
mussten, auf die Untertanen umzulegen. 111).
Zwar wurde klargestellt, dass dies nur in adäquater Höhe erfolgen durfte, 112),
aber die Umlage dürfte nicht so sehr für den „Römermonat", sondern vor allem für
die Stände Vorteile gebracht haben.113). Oft trieben die Stände mehr als
erforderlich ein und lieferten nur einen Teil dieses Geldes ab.114).
Untertanen waren selbstverständlich bei Gerichtsandrohung zu Steuerzahlung
verpflichtet:
„...das auch der Kayserliche Fiscal gegen den Ungehorsamen vor dem Kayserl.
Cammer-Gericht, wie gewöhnlich und sich gebührt, procedieren und die zu
Bezahlung anhalten soll." 115).
Gegen Stände, die ihren Römermonat schuldig blieben, gab es zwar auch die
Drohung mit Prozessen beim Kammergericht, doch konnten entweder die Urteile
nicht exekutiert werden – oder Prozesse unterblieben aus politischen Gründen.116).
1529 zählte eine Fiskalliste 80 Stände auf, die sich geweigert hatten, den
Römermonat überhaupt zu bezahlen - ein Schuldenstand von 70.000 Gulden. Weitere
27 Stände hatten gegen die Höhe ihrer Anschläge protestiert.117).
Gegen Ende des Jahrhunderts verbesserte sich - wenn auch überwiegend aus
statistischen Gründen – die Zahlungsmoral. Die Beschwerden jener Stände, die
sich in der Romzugmatrikel nicht ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
entsprechend angeschlagen fühlten oder auch zeitweilige Zahlungsunfähigkeit
einiger Stände führten zu ersten kleineren Korrekturen in der Matrikelaufteilung
(zahlungsunwillige Stände wurden weiter mitgeschleppt, weil es von ihnen zwar
keine Geldeingänge, aber eben auch keine Beschwerden gab!)
Der „moderierte" Römermonat
Die ersten sogenannten Moderationen mit kleineren Berichtigungen oder
Ermäßigungen erfolgten in den Jahren 1526, 1529 und 1545. 118).
Dabei wurde aber das Problem der sogenannten „ausgezogenen" Stände
nicht gelöst. Hätte man sie aus der Matrikel entfernt, zugleich aber die
Gesamtsumme nicht verändert, wäre es für die verbliebenen Stände
zwangsläufig zu Quotenerhöhungen gekommen.
Die erste Änderung 1526 betraf 21 Städte. Das Regiment senkte ihre
Matrikularbeiträge, ohne dass dazu der Reichstag einen Auftrag erteilt hätte.
Die Reduzierungen bewegten sich zwischen 7,9% und 79,2%. 119).
Im Jahr 1529 in Augsburg war auffallend, dass von fünf Städten nur ein Teil
ihrer Außenstände (zwischen einem Drittel und der Hälfte) eingefordert wurden.
Alle fünf waren treue Anhänger des katholischen Glaubens. „Konfessionelles
Wohlverhalten belohnte das Regiment mit finanziellem Entgegenkommen".120).
Beträchtliche Veränderungen brachten die Moderationen 1545/1548. Statt 84
Städten im Jahr 1521 wurden jetzt nur noch 69 für den Römermonat herangezogen.
Der gesamte Anteil der mittelgroße Zahler kam es zu deutlichen Verbesserungen 121).
Auch Exemtionen einzelner Stände wurden 1545 berücksichtigt, vor allem wenn die
bisherige Steuerleistung des eximierten Standes vom größeren Reichsstand nicht
mit übernommen wurde. Allein aus diesem Titel erwuchs dem Römermonat ein
Fehlbetrag von rund einem Viertel.122). Damit sank schon der theoretische Ansatz
des Römermonats auf unter 100.000 Gulden.
Zwischen 1551 und 1577 hatten dann weitere fünf Moderationen die nominelle
Steuersumme weiter auf rund 64.000 Gulden gesenkt. 123 ).
Damit waren zwar zahlreiche Stände von 1521 nicht mehr im Römermonat
vertreten und die durch den Römermonat repräsentierte Summe war nahezu halbiert,
aber als Begriff und als Instrument der Kriegssteueraufbringung blieb er
weiterhin in Verwendung.
Auch wenn die Vergleichbarkeit der „Römermonate" somit kaum mehr gegeben war,
soll der Frage nachgegangen werden, was der Römermonat dem Reich Ende des 16.
Jahrhunderts „gebracht" hat und wie weit es Verschiebungen bei der Belastung der
einzelnen Ständegruppen gegeben hat.
Bis 1555 waren insgesamt 73,5 Römermonate bewilligt worden.124).
Von 1556 bis 1603 waren es bereits 326 mit einer Gesamtsumme von
18.692.210 Gulden.125).
Wenn auch die absolute Zahl wenig aussagekräftig ist, so zeigt doch die Verteilung
der Summe auf die einzelnen Ständegruppen gegenüber 1521 deutliche
Verschiebungen 126):
Die Kurfürsten trugen jetzt einen Anteil von 14,4% (+ 0,5%), 127),
die Bischöfe 21,5 (+ 2,2), die Fürsten 27,5 (+ 0,3), die Prälaten 6,6 (+0,4) und
die Grafen 11,0 (+0,5). Bei einem einzigen Reichsstand waren die Anteile
gesunken (wie auf Grund der Moderationen zu erwarten war): die Städte erbrachten
jetzt 19,2% des gesamten Römermonats (um 4% weniger als 1521).
DER RÖMERMONAT - EIN ABGESANG
In den Jahren des 30-jährigen Krieges erschien der Römermonat im Zuge der
zentralistischen Verbiegung des Reichssystems im Prager Frieden 1635 kurzzeitig
in neuer Form: 128): Es kam zur Steuerbewilligung ohne Reichstag. Alle Stände
mussten mit dem Frieden eine Reichsanlage von 120 Römermonaten bewilligen 129).
„Ein Jahr später bewilligte ein Kurfürstentag (!) dem Kaiser die Einziehung von
weiteren 120 Römermonaten"130).
Auf dem Regensburger Reichstag gab es sowohl für 1640 als auch für 1641
Beschlüsse für jeweils 120 Römermonate – dem Namen nach. Von einer klar
geregelten Aufteilung – dem Wesen der Matrikel entsprechend – war keine Rede:
den Kurfürsten von Mainz und Brandenburg wurde für ihre Zustimmung vom Kaiser
die Befreiung von der Zahlung zugesichert. 131).
Die 120 Römermonate waren knappe Mehrheitsbeschlüsse, das abweichende
Conclusum der Städte auf 60 Römermonate stand nicht im Reichsabschied – dort
wurden für alle Stände jeweils 120 Monate als Verpflichtung genannt.132).
Dazu kam, dass der Kaiser Teile der Römermonate nicht für militärische Zwecke
verwendete: es floss Geld „in die Taschen der kurmainzischen und kurkölnischen
Gesandten und kaiserlichen Minister".133).
Der Westfälische Frieden 1648 verwies wieder auf das Kontingentheer der
Wormser Matrikel. Die Eingriffsmöglichkeiten des Kaisers wurden wieder
beschnitten.134).
1681 wurde im Zuge der Reichsdefensionalordnung das Simplum der Wormser
Matrikel auf 12.000 Reiter und 28.000 Fußknechte erweitert. Die Kontingente
wurden nicht mehr für die Stände, sondern für die Reichskreise festgelegt, die
dann für die weitere Verteilung „nach Maßgabe der Wormser Matrikel sorgen
mussten." 135).
Einzelne Reichsstände erhielten weitere „Moderationen", die immer größer
werdende Differenz zwischen dem „Idealfuß" der Matrikel und dem tatsächlichen
Zahlungsschlüssel führten zur endgültigen Umbildung des Römermonats in eine
neue sogenannte „Usualmatrikel" - die allerdings nach wie vor von den
Reichsständen bewilligt werden musste. 1737 wurden die Einnahmen eines
„Römermonats" schließlich nur noch mit 58.280 Gulden angegeben.136).
Dass Kaiser Karl VI. am Reichstag in Regensburg 1716 zur Fortsetzung des
Türkenkrieges eine „freiwillige Beisteuer von fünfzig Römermonaten, welche sie
innerhalb sechs Monaten zu Wien nach dem gemäßigten Fuße der Reichsmatrikel
bezahlen wollten" 137) bewilligt wurde, dass es 1734 zum Krieg gegen Frankreich
30 Römermonate gab und schließlich „unter Franz dem Ersten zur Unterhaltung
der Reichs-Executionsarmee im Jahre 1757 <30>, 1758 <20> und 1760 <40>
Römermonate bewilligt" 138) wurden, sei aus statistischen Gründen
hier noch angeführt, hatte aber mit dem ursprünglichen „Römermonat" nicht mehr
viel mehr als den Namen gemeinsam.
- - - - -
Dass sich der Römermonat im 16. Jahrhundert zur Recheneinheit für die
Aufbringung der Reichskriegssteuern entwickeln konnte, lag keineswegs an der
Qualität der Wormser Matrikel, sondern am Fehlen eines zentralen Steuersystems
im Heiligen Römischen Reich.
Das wieder war bedingt durch den verfassungspolitischen Dualismus von Kaiser
und Reichsständen. Diese hatten das Steuersystem fest in ihren Händen. Die
Beschlussfassung der Steuern, die Geldeinhebung und die Kontrolle der Verwendung
blieb trotz mehrer Versuche der Kaiser, einen direkten steuerlichen Durchgriff
auf die Untertanen zu erreichen, Sache der Reichsstände.
Der Wunsch der Kaiser nach regelmäßigen, kalkulierbaren Steuereinnahmen wurde
nicht erfüllt. Sie mussten sich daher jeweils für eine konkrete Aufgabe von den
Reichstagen eine bestimmte Geldsumme bewilligen lassen. Nur im Licht dieser
Voraussetzungen zeigt sich die Stärke des Römermonats: er hatte – jedenfalls in
den Anfängen – eine klare Vorgabe für die Größe der Truppenhilfe und – mit einem
ebenfalls klargestellten Umrechnungsschlüssel – für die bewilligte Geldsumme.
Und es war in der Matrikel ebenso klar definiert, welchen Anteil jeder einzelne
Reichsstand an einem Römermonat zu leisten hatte.
Angesichts der ständischen und politischen Veränderungen und
Weiterentwicklungen musste dieses System ein begrenztes Ablaufdatum haben
(unabhängig von den Fehlern, die von Anfang - wissentlich - an mitgeschleppt
wurden).
Dass dieses Datum – zumindest was den liebgewordenen Sprachgebrauch für die
Steueraufbringung betrifft – bis zum Ende des Reichs hinausgeschoben werden
konnte, liegt an der bereits in den ersten Jahren entwickelten Methode:
„Weil du weißt, dass nur die Hälfte hereinkommen wird, bestelle doppelt so
viel, damit du bekommst, was du brauchst".
FUSSNOTEN
1 ) Vgl. Handwörterbuch Rechtsgeschichte IV. S.604 u. 1113.
2 ) Neuhaus, Reich S.12; Zeumer, Quellensammlung . Nr. 155 Anschlag für die
Romzugshülfe S 255- 259. Zieht man die bereits in der Matrikel in Klammer
gesetzten Stände ab, ergibt sich eine Gesamtzahl von 376; im Handwörterbuch
Rechtsgeschichte werden sowohl (S. 765) 384 als auch ( S. 1113) 405 Stände
angegeben.
3 ) Vgl. Steglich S.11; Schmid, Reichssteuern S.164
4 ) Roll S. 95; vgl. dazu auch Schmid, Reichssteuern S 164.
5 ) Heer, S. 194.
6 ) Vgl. Handwörterbuch IV.S. 1125.
7 ) Sieber S. 4.
8 ) ds. S. 5.
9 ) Handwörterbuch IV. S. 1125. Sieber S. 4 hat für das Jahr 1401 „den Eindruck,
dass der König geradezu gehofft hatte,. dass die Städte den Weg des Loskaufs,
der ihnen freistand, beschreiten und dadurch die Summen liefern würden, deren er
zur Besoldung der fürstlichen Truppen bedurfte".
10 ) Schmid, Reichssteuern S. 164.
11) Handwörterbuch IV. s. 1125.
12 ) Schmidt, Altes Reich S. 11.
13 ) Steglich S. 37.
14) Duchhardt S. 106
15 ) Angermeier, Reichsreform S.325.
16 ) Vgl. Prietzel S. 143.
17) Vgl. Blaich S. 83. Dass allerdings die Matrikularbeiträge – wie er schreibt -
"das Reich völlig von der Gunst der Territorialherren und der Reichsstädte
abhängig" gemacht hätten, scheint mir die Einflussmöglichkeiten der Kaiser auf
den Reichstagen und auch auf gesellschaftlichem und politischem Gebiet etwas zu
gering anzusetzen.
18 ) Angermeier, Reichsreform. S. 325.
19 ) Zeumer Nr. 154 § 7. S. 252.
20 ) Handwörterbuch IV. S. 689.
21 ) Angermeier, Reichsreform S. 324
22 ) Handbuch S. 389
23 ) Neuhaus, Reich S. 20.
24 ) Isenmann S.199.
25 ) Schmid, Gemeiner Pfennig S. 16.
26 ) Handbuch S. 604.
27 ) Sieber S. 7-11, S. 17 vergleicht im Detail die fünf Reichstage von 1422,
1431, 1454, 1467 und 1489. So sind etwa 1422 2.000 Gleven (je 3 bis 5
Reiter), 1431 8.200 Gleven - also etwa das vierfache - aufzubringen.
während aber von den Kurfürsten bis zum fünffachen aufzubringen ist, sind
die städtischen Kontingente „nur" verdoppelt. Extrem ist die Erhöhung für
den Bischof von Augsburg (1o-fach), dagegen bleibt der Anschlag für den
Bischof von Regensburg gleich.
28) Sieber S. 11 zeigt in einer Vergleichstabelle, dass etwa der Bischof von
Salzburg 1467 statt der zu erwartenden 50-prozentigen Reduzierung gegenüber
1454 tatsächlich nur 10 % der Reiter (50) und 13 % der Fußknechte (130) stellen
musste. Der Bischof von Bamberg hatte dagegen mit 30 Reitern 60 % seines
früheren Anschlags und mit 100 Fußknechten sogar 83 %. Der Bischof von
Straßburg wurde bei den Reitern (20) gleich hoch angeschlagen wie 1454,
musste aber mit 70 Fußknechten sogar 115 % seines früheren Anschlages
stellen. Im Quervergleich zeigt sich, dass etwa die Stadt Frankfurt 30 Reiter
und 70 Fußknechte stellen musste (und damit nur 15 % bzw. 23 % des
früheren Anschlages).
29 ) Schmid, Reichssteuern S. 161.
30) Schmid, Gemeiner Pfennig S. 53.
31 ) Janssen, Reichskorrespondenz, Nr. 640, S. 477; München, Kurbayern, Äuß.
Archiv 3134, fol. 246 a; zit. bei Schmid, Gemeiner Pfennig S. 53 f.
32 ) Sieber S. 17.
33 ) Schmid, Gemeiner Pfennig S. 54; vgl. RTA MR, III, Nr. 299 b, S. 1173.
34 ) Sieber S. 18.
35 ) ds. S. 20. Vgl. Willoweit S. 95.
36 ) RTA MR 3 a, 603 ff.
37 ) Sieber S. 99.
38 ) Vgl. Schmid, Gemeiner Pfennig S. 18.
39 ) Insenmann S. 216.
40 ) Schmid, Gemeiner Pfennig s. 23.
41 ) Handwörterbuch II, S 1503 ff.
42 ) Insenmann S. 193. Vgl. dazu auch Schmid, Reichsteuern S. 168 ff.
43) Buschmann S. 19o § 4: „Item Fürsten, geistlich und weltlich, Prelaten,
Graven, Freyherrn und Comun söllen yeder mach seinem Stand und Wesen
herinn etwas mer thun dann ander, als sich wol gepürt"..
44 ) Schmid, Reichssteuern S. 169.
45 ) Schmid, Gemeiner Pfennig S.214/ 215 weist darauf hin, dass die normalen
Stadtsteuern oft mehr als den fünffachen Betrag der Reichssteuer ausmachen
konnten und daher 1 Gulden kein besonderes Opfer bedeutete. Ein verheirateter
Handwerksmeister mit einem Jahreseinkommen von 40 Gulden musste etwa einen
halben Tag arbeiten, um für sich und seine Frau den Steuerbetrag des
Gemeinen Pfennigs zu verdienen. Knechte und Mägde kamen auf weniger als 10
Gulden im Jahr.
46 ) Schmid, Reichssteuern S. 168.
47 ) ds. S. 170.
48 ) Wohlfeil S 138.
49 ) Steglich S 11. Bei der Beurteilung der künftigen Römermonatsbewilligungen
müsste daher m.E. in Betracht gezogen werden, dass von einen aufzubringen
G e s a m t h e e r 62,.5 % der Reiter und 55,5 % der Fußtruppen durch den
Römermonat und 37,5 % der Reiter, sowie 44,5 % der Fußtruppen durch den
Hilfeempfänger gestellt werden sollten.
50 ) RTA II Nr. 47.
51 ) RTA II Nr. 98.
52 ) Vgl. Zeumer, S. 255 ff.. Einige Vergleichszahlen aus der Matrikel soll
dies deutlich machen:
Anschläge: Romzugsmatrikel Geldmatrikel
Reiter Fußtruppen Gulden
Die Kurfürsten, sowie der Herzog
von Württemberg 60 277 600
Erzbischof von Salzburg 60 277 500
Nürnberg 40 250 600
Metz 40 250 500
Regensburg 20 112 120
St. Gallen (Prälatur) 6 30 120
Es zeigt sich, dass etwa Salzburg gegenüber dem Römermonat bei der
Geldmatrikel billiger wegkommt als die truppenmäßig gleich hoch veranlagten
Kurfürsten. Die Städte Nürnberg und Metz zahlen in der Geldmatrikel verhältnismäßig
viel, Regensburg auch im Städtequervergleich weniger. St. Gallen wieder hat im
Vergleich zu den Kurfürsten in der Truppenmatrikel 10 %, in der Geldmatrikel jedoch
20 % zu zahlen. Dazu kommt, dass einige Stände nur in der Romzugsmatrikel, andere
nur in der Geldmatrikel vorkommen. Böhmen etwa, das ja an den Reichsinstitutionen
nicht teilnahm, war nicht in der Geldmatrikel, der Herzog von Holstein war in der
Geldmatrikel angeschlagen, nicht aber beim Römerzug.
53 ) Stollberg-Rilinger S. 15.
54 ) Zeumer, S. 259: tatsächlich zählt zu den Ungenauigkeiten der Matrikel
(die noch zu behandeln sind), dass in der Gruppe der "Graven und Hern" z. B.
„Die Ritterschaft der Sloß Friedberg und Geilnhausen" mit insgesamt 14 Reitern
und 63 Fußsoldaten
aufgeführt ist.
55) Neuhaus, Reich; S. 38: in Form der sogenannten „Charitativsubsidien" oder
„subsidia caritativa" seit 1542; (Schmid, Reichssteuer S 196.), ebenso Rabe
s. 431. vgl .dazu Duchhardt, S 104: er bezeichnet die Verhinderung der
Reichsstandschaft der Ritter als Erfolg der kaiserliche Politik, die auf die
Schwächung des Verfassungsorgans Reichstag ausgerichtet war.
56 ) Handwörterbuch IV.S 764: 6 Kurfürsten (Böhmen fehlt), 43 geistliche und
32 weltlichte Fürsten, 54 Prälaten, Äbtissinnen und Balleien, 119 Grafen und
Herren sowie 74 Reichsstädte.
57) Zeumer Matrikel S. 255 – 259. Vgl. dazu paradigmatisch Neuhaus, ReichS. 27 –
35: die Zahl der Erzbischöfe betrug 1792 nur noch zwei, der Bischöfe nur
noch 22 (zu erklären mit Säkularisierungen, Mediatisierungen - Gurk, Seckau und
Lavant wurden z.B. österreichisch - und Übergängen in Nachbarstaaten, etwa in die
Eidgenossenschaft und nach Frankreich). Die Zahl der Reichsprälaten ging bis
1792 auf 40 zurück, die der Reichsstädte auf 51.
58 ) Handwörterbuch IV. S. 768.
59 ) Neuhaus, Reich; S.32: danach „erloschen fast ein Drittel der reichsgräflichen
Familien während der frühen Neuzeit". Weitere Verluste entstanden durch
Mediatisierungen und Erhebungen in den Fürstenstand. Umgekehrt kamen durch
Erhebungen auch neue Reichsgrafen hinzu.
60 ) Roll S.110.
61 ) Sieber S. 86.
62 ) Sieber S. 56. Der „Herzog von Masowien" war 1500 und 1507 in der Matrikel,
wurde 1512 ohne Kontingent geführt und 1521 wieder ( mit 12 Reitern und 135
Fußknechten) angeschlagen.
63 ) Neuhaus, Reich; S. 34.
64 ) RTA JR. II. S. 421 (Nr. 55): „...des die stett vast den vierten thail des ganzen
anschlags geben..." Der Vergleich mit dem Anschlag von Konstanz 1507 zeigt
übrigens, dass dieser Protest nicht wirklich zu Recht erfolgte.
65 ) RTA JR II. S. 447 (Nr. 58): „ ...wie etlich graven und hern mit der hilf zum
Romzug überlegt sind..."
66 ) Roll S. 113, Fußnote (wobei sich auch hier ein Schreibfehler eingeschlichen
haben dürfte, weil sich in der Matrikel die Abtei „Backenriede" befindet
und diese hier als Abtei „Balkenried" bezeichnet wird).
67 ) Vgl. dazu Schmid, Reichssteuern, S. 166.
68 ) Zitiert bei Sieber S. 69: es sind dies Balckenried (hier in einer weiteren
Schreibweise), Rockenhausen, Kunzlingen, Königshofen, Pronnen,
Hunoltshausen, Blankenburg und St. Johann.
69 ) Sieber S. 71: so hatte etwa der Abt von Lüders 1487 die Reichslehen
empfangen, war seither aber in keiner Matrikel zu finden. Weiters fehlen die
Abteien Hohenberg, Andlau, Zürich und Gandersheim.
70 ) Für Sieber S. 59 besteht in diesem Zusammenhang in der Reichsmatrikel.
„ein sehr konservativer Zug, der sich davor scheut, Neuerungen vorzunehmen".
71 ) Vgl. dazu Roll S. 111 f: so wurde in der Geldmatrikel 1521 der Geldanschlag
von Konstanz 1507 für jeden Stand um das Drei-fünffache angehoben, für
einige prosperierende Städte um das Sechsfache. Eine Herausnahme der
unsicheren Zahler hätte dagegen für die „braven Stände" eine Erhöhung auf
das Siebenfache bedeutet.
72 ) RTA JR II S. 423.
73 ) Sieber S. 90-91. In einer Vergleichstabelle, in der er durch Gleichsetzen
eines Reiters mit drei Fußsoldaten eine Einheitszahl ermittelt, zeigt Sieber,
dass sich dieses Verhältnis schon annähernd 1471 beim Regensburger
Christentag und vor allem beim Konstanzer Anschlag 1507 abzeichnet.
Standesgruppe (Jahr): 1471 1507 1521
Kurfürsten 10% 9% 9%
Bischöfe 18% 20% 20%
Äbte 5% 6% 6%
Weltliche Fürsten 28% 29% 29%
Grafen und Herren 14% 13% 11%
Städte 25% 23% 25%
Zu dieser Tabelle ist allerdings anzumerken, dass nach meiner Nachrechnung
Sieber im Kontingent der Kurfürsten Böhmen nicht berücksichtigt hat (offenbar
aus Vergleichbarkeitsgründen). Da die anderen Kontingente – bereinigt um
einige „Unsichere" - mit meinen Berechnungen annähernd übereinstimmen,
scheint das vergleichsweise große Kontingent von Böhmen (400 Reiter, 600
Fußsoldaten) in Siebers Tabelle überhaupt nicht auf. Unter Berücksichtigung
Böhmens würde sich der Anteil der Kurfürsten auf 13,9 % erhöhen und damit
die anderen Kontingente entsprechend vermindern (Bischöfe auf 19,3%, Äbte
auf 5,9%, Weltliche Fürsten auf 27,2%, Grafen und Herren auf 10,5% und
Städte auf 23,2%). Dennoch bleiben die Verhältniszahlen in einem Rahmen,
der eine Kontinuität von 1471 über 1507 bis 1521 erkennen lässt und
jedenfalls den Einspruch der Städte gegen das Viertel, das sie vom
Römermonat zu tragen haben (siehe Dr. Peutinger) im Lichte der
vorangegangenen Matrikularanschläge nicht rechtfertigt.
74 ) die Zahlen aus Zeumer, Nr. 55, S. 255 – 259. Der gesamte Anschlag
in RTA JR II S427 – 442.
75 ) Wohlfeil S. 144.
76 ) Sieber (S. 18 – 20) erwähnt noch einen weiten Anschlag von Konstanz als
eigentliche Basis für Worms mit 4.183 Reitern und 12.251 Mann zu Fuß –
sodass bei den Fußtruppen eine Erhöhung um50 % notwendig war, um das
Wormser Quantum zu erreichen.
77 ) RTA JR II Nr. 50.
78 ) Schmidt, Städtetag Tab. 13 S. 404 – 405.
79 ) ds.: so wechselte Rottweil von Rang 26 (mit 1,2% Anteil) auf (1521) Rang
13 mit 2,1% Anteil, Lübeck von Rang 12 auf Rang 5. Aachen fiel von Rang 8 auf
Rang 12 zurück. Im Jahr 1507 musste die Hälfte der gesamten Städtesumme
von 11 Städten aufgebracht werden, 1521 nur noch von 13 Städten.
80 )
Wohlfeil S. 81: im Wormser Reichstagsausschuss, in dem es um die Anteile
der Stände ging, waren alternierend der Straßburger Dr. Bock und der
Augsburger Dr. Peutinger vertreten. Beiden wurde von anderen Städten
einseitige Bevorzugung der „Großstädte" vorgeworfen. Vgl. Schmidt,
Städtetag S. 411: er spricht von einem "Kartell der Großstädte".
81 ) Zeumer S. 259.
82 ) RTA JR II Nr. 230.
83 ) Krünitz Oeconomische Encyclopädie (1773 – 1858) Online-Version
84 ) RTA JR III S 51, Z. 8 - 24
85 ) RTA JR. III S. 115.
86 ) Schmid, Reichssteuern, S. 165.
87 ) RTA JR III S. 320, 359. Vgl. Steglich S 23: diese 2/4 ergaben eine
theoretische Summe von 240.000 Gulden. Das eingegangene Geld dürfte
1524 mangels Verbrauch zurückgezahlt worden sein, weil der Anschlag
dann 1526 in Speyer wieder beschlossen wurde.
88 ) Schmid, Reichssteuern; Fußnote S. 164.
89 ) Sieber S. 104.
90 ) Steglich S. 36.
91 ) ds.S. 15 (am Beispiel des Beschlusses von 1522): um 3.000 Fußknechte
(mit je 4 Gulden pro Monat) 3 Monate lang zu besolden, war theoretisch die
Summe von 36.000 Gulden notwendig. Es wurde jedoch ein Anschlag auf
1 ½ Viertel Römermonate Fußvolk für drei Monate beschlossen, also eine
Summe 90.000 Gulden.
Dieser Betrag hätte in der Theorie für 7.500 Fußknechte (3 Monate lang)
reichen müssen. Tatsächlich rechnete man für die 3.000 Mann, die man für drei
Monate nach Wien senden wollte, mit einer notwendigen Summe von ca. 40.000
Gulden. Mit der überhöhten Forderung hoffte man, zumindest diese Summe
auch t a t s ä c h l i c h hereinzubringen.
92 ) Sieber S. 104.
93 ) ds. S. 104.
94 ) Steglich S. 54
95 ) Schmid Reichssteuern, S. 179.
96 ) ds. S 156
97 ) Isenmann S 197: alle geistlichen und weltlichen Reichsstände und deren
Untertanen wurden 1542 mit einer Vermögenssteuer von 0,5% belegt.. Dazu kamen
eine Einkommenssteuer auf Kapitalertrag von 10% für Klerus, Ritterorden.
Städte, Zünfte, Universitäten und andere korporative Verbände, eine Steuer
für Diener, Knechte und Mägde von 0,5% bzw. 1,6% sowie die Kopfsteuer für Juden
in Höhe von einem Gulden.
98 ) Schmid, Reichssteuern S. 179; dazu auch: der Gemeine Pfennig wurde
1544 von den meisten Ständen nicht abgeliefert.
99 ) Steglich S. 54.
100 ) Wohlfeil S. 77.
101 ) Duchhardt S. 129.
102 ) Schmid Reichssteuern, S. 194.
103 ) Eltz, S. 301 Fu0note.
104 ) Schmid, Reichssteuern, S. 187.
105 ) ds. S. 185.
106 ) Schmidt, Reich; S.83. Vgl. Angermeier, Reichsreform S 298 ff: unter dem
Druck der Türkengefahr garantierten Karl V. und König Ferdinand im Frankfurter
Anstand 1539 den evangelischen Ständen gegen Zusicherung der Türkenhilfe für
sechs bzw. 15 Monate den status quo.
107 ) Schmid, Reichssteuern S. 174. Fußnote: bei den Beschlüssen zum Gemeinen
Pfennig 1512 und 1542 war die Verbindlichkeit der Beschlüsse auch für
Abwesende bestimmt.
108 ) Schmidt, Reich S. 125: in Regensburg hatte die katholische Mehrheit 60
Römermonate bewilligt. Die evangelischen Stände erklärten nach internen
Beratungen, sie würden nur 40 Römermonate zahlen. Der Streit ging weiter und auf
dem Reichstag 1603 bewilligte die Mehrheit 86 Römermonate, die Protestenten
aber nur 60.
109 ) Schmid, Reichssteuern S. 183
110 ) ds. S. 177.
111 ) ) Vgl. Schmid, Reichssteuern S. 192. S. 167 Fußnote: Das
Subkollektationsrecht wurde den Ständen per Reichstagsbeschluss in den Jahren
1530, 1543, 1544, 1548 und 1551 gewährt.
112 ) Buschmann, Augsburg 1555 § 82 (S. 252): „... jede Obrigkeit Macht haben
soll, ihre Unterthanen ... mit Steuer zu belegen, doch höher und weiter nicht, dann
so ferr einer jeden Obrigkeit gebührend Antheil auf des Reichs Anschläge..."
113 ) Vgl. Krüger S. 8.
114 ) Press S. 122: Die Türkenhilfe des Reichstages – eine Reichssteuer – mit
ihrem hohen Prestige bei den Untertanen wurde „zur kalten Erhöhung der
Landessteuern benützt".
115 ) Buschmann 1555 § 82.
116 ) Schmid, Reichssteuern S.178 dazu Fußnote: < bei mächtigen Ständen oder
bei Ständen, deren Zugehörigkeit zum Reich in Frage stand, war der Fiskal
machtlos. Bezogen auf St. Gallen äußerte er 1529, „denn so bald ich gegen
ihnen poltern wollte, so verjag ich sie gar" >
117 ) Rabe, Reichsbund; S. 336 – 339.
118) vgl. Handwörterbuch IV. S. 1114.
119 ) Schmidt, Städtetag S. 362 und Tab. S. 363: Der Nachlass betraf den
Römerzug für 2/4 des Fußvolkes auf sechs Monate. Das kleine Bopfingen musste
statt 72 Gulden nur 15 zahlen (minus 79,2%). Metz als größter Zahler unter diesen
Städten mit Zahlungsnachlass wurde von 3.000 auf 1.800 Gulden gesenkt (40%).
Schwäbisch Hall zahlte statt 960 Gulden nur 884 (minus 7,9%).
120 ) ds. S 369. Es waren dies Ravensburg, Rottweil, Überlingen, Wangen und
Kaufbeuren. Von ihnen wurden nur zwischen 36,5 und 51,7 % der ausstehenden
Beträge vom Reichsregiment eingefordert.
121 ) ds., Tab. 14, S. 410, 411: Nicht mehr enthalten waren z. B. Göttingen,
St. Gallen und Schaffhausen. Für 44 der 69 Städte war der Nachlass höher als
25%. Bei Nürnberg und Frankfurt blieb der Anteil gegenüber 1521 gleich, Lübeck
und vor allem Augsburg (plus 28,9%) wurden höher veranschlagt.
122 ) Rabe, Reichsbund S. 657 f.
123) Schulze, S. 178 berechnet eine „fiskalische Matrikel" von 64 864 Gulden.
Danach wären vom Ausgangsbetrag 1521 abzuziehen für:
nicht vorhandene Stände 31.660
verlorene, eximierte und unvermögende Stände 15.871
Böhmen, Mähren, Schlesien, Lausitz 7.200
Österreich und seine Exemtionen 4.748
Burgund 3.656 Gulden.
124 ) Steglich S. 54.
125) Schulze, S. 181 berechnet aus dieser Summe im Vergleich zur „fiskalischen
Matrikel", dass in diesem Zeitraum pro bewilligten Römermonat tatsächlich 88%
bezahlt wurden, wobei die Zahlungsmoral bei den Städten und Prälaten am höchsten
war, bei den weltlichen Fürsten und vor allem bei den Kurfürsten
am geringsten.
126 ) Matrikelkommentar von Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler von
1602, zit. bei Schulze S. 182.
127 ) verglichen mit meinen Berechnungen (Fußnote 73) dieser Arbeit
128 ) Vgl. Gotthardt S. 94.
129 ) Schmidt, Reich S. 167.
130 ) Gotthardt S. 94.
131 ) Bierther, S. 291.
132 ) ds. S. 295.
133 ) ds. S. 297.
134 ) Handwörterbuch IV. S. 606.
135 ) ds. S. 607.
136 ) ds. S. 1114
137 ) Krünitz, Oeconomische Encyclopädie (17773-1858) - onlineversion
138 ) ds.
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